Arieg und Parlamentarismus
Von Landrichter Dr, Ricdinger
ie es scheint, beginnt sich in gewissen Kreisen eine Auffassung zu regen, deren Grundton etwa der ist, die Regierungen der uns feindlichen Staaten seien zwar verantwortlich zu machen für den von ihnen verbrecherischer Weise entfachten Weltbrand, mit den Völkern selbst aber, die daran unschuldig seien, müsse man Mitleid haben. Das ist eine Auffassung, der man — natürlich unbeschadet des Mitleides mit dem einzelnen Menschen, der von den Schrecken des Krieges betroffen wird —. nicht frühzeitig und nicht entschieden genug widersprechen kann, soweit es sich um Frankreich, Belgien und England handelt. Mir steht in diesen Tagen immer wieder ein Vorgang vor Augen, den ich im Februar 1904 zur Zeit des Ausbruches des Russisch-Japanischen Krieges in einer kleinen deutschen Pension an der Riviera erlebte. Wir waren eine recht „gemischte Gesellschaft". Unter anderem ein deutscher Kontreadmiral a. D.. ein preußischer aktiver und ein Reserveoffizier, ein von schwedischen Vorfahren abstammender von glühendem Rufsenhaß beseelter finnischer Landrichter a. D., ein englischer Globe-trotter und ein deutscher Professor, der seit langem, ich glaube seit Jahrzehnten, in Paris lebte. Der Krieg wurde eifrig besprochen und namentlich bewegte uns im Anfang die Frage, inwieweit etwa Deutschland und Frankreich durch Verträge verpflichtet seien, Rußland Hilfe zu leisten. Gegen eine Ver- pflichtung Frankreichs verwahrte sich nun der Pariser Professor mit großer Entrüstung. Er sagte ziemlich wörtlich: „Der Zar kann befehlen: Wir marschieren, und dann müssen die Russen marschieren, aber in Frankreich hat der Zar nichts zu befehlen, dort bestimmt das Parlament, wann marschiert werden soll." Seitdem sind zehn Jahre vergangen, der Zar hat befohlen und Frankreich ist marschiert. Aber die Verantwortung liegt nicht nur bei den französischen Staatsmännern, sondern ebenso beim französischen Volke, und desgleichen beim Grenzboten IV 1914 S