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Englands Prämie bei der Friedensschlußversicherung auf Gegenseitigkeit
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Englands Prämie bei der jriedensschlußversicherung aus Gegenseitigkeit

von Dr. Paul Müller Heymer

rst durch den Rütlischwur, den Paul Cambon und Graf Benken- dorff im Verein mit Sir Edward Grey imForergn Office" zu ! London geleistet haben,in keiner Not sich trennen noch Gefahr" bis zum gemeinsamen Friedensschluß, erst durch diesen Pakt ist das interne Verhältuis der Dreiverbandsstaaten zueinander zu einer wirklichen Koalition geworden.

, Jetzt liegt also auch auf der Gegenseite ein bünduisartiger Zusammenschluß vor. Daß unser Vertrag mit Österreich wie jeder Bündnisvertrag einen Separat­frieden ausschließt, ist selbstverständlich. Das Londoner Abkommen hat unter den drei Ländern in Frankreich das größte Interesse erregt. Es wurde in der französischen Presse sehr freudig begrüßt. Woher diese Freude? Sie ist nicht leicht erklärlich, wenn nicht Frankreich zuvor damit gerechnet hat, England könnte sich vorzeitig aus der Gemeinschaft des Krieges herausziehen. Diese Möglichkeit war allerdings auch bei einem für Frankreich unglücklichen Ausgang des Krieges kaum noch ernstlich zu befürchten angesichts der starken Verpflichtungen, die England durch die Verwendung seiner relativ zahlreichen Truppen in Frankreich eingegangen war. Immerhin ist die offenkundige Erleichterung, die man in Frankreich darüber empfindet, daß dem englischen Waffengefährten gewissermaßen durch Notariatsakt das freie Befinden über einen Sonderfriedensschluß abgeschnitten ist, charakteristisch für die geringe Meinung, die man in Frankreich vom Wert der Entente cordiale selbst nach den ersten gemeinsam geschlagenen Schlachten hegte.

Vorteilhaft ist das Londoner Abkommen in erster Linie für den englischen Anteilnehmer, und zwar aus zwei sehr gewichtigen Gründen realer Politik:

1. Im Falle eines für den Dreiverband unglücklichen Kriegsverlaufes sichert es England vor einem Einzelkampf mit Deutschland.

2. Im Falle eines für den Dreiverband glücklichen Feldzugs gibt es der englischen Diplomatie eine maßgebende Stimme im Rate der Kriegführenden bei den Verhandlungen, durch die der Friedensschluß vorbereitet wird.