Das Wiederaufleben des Mittellandkanals
m März 1914 ist den Mitgliedern des preußischen Abgeordnetenhauses eine vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten verfaßte Denkschrift über die in der Zeit von: 1. April 1911 bis 31. März 1913 erfolgten Bauausführungen an den natürlichen und künstlichen Wasserstraßen des Landes zugegangen, über deren Regulierung und Herstellung dem Landtage besondere Vorlagen gemacht worden sind.
Es dürfte hierin ein Anzeichen zu erblicken sein, daß der Ausbau des norddeutschen Wasserstraßennetzes, das ja in seinen wichtigsten Teilen zum weit überwiegenden Teil auch ein preußisches Wasserstraßennetz ist, bald aufs neue gefördert werden soll. Die Zeit ist hierfür anscheinend besonders günstig, wird doch die nahe bevorstehende endgültige Betriebsübergabe der beiden wichtigsten im Bau befindlichen Kanäle, des Rhein - Herne - Kanals und des Berlin- Stettiner Großschiffahrtswegs*), ohnehin das Jahr 1914 als ein besonders wichtiges für die Geschichte der deutschen Binnenschiffahrt erscheinen lassen! Da auch die Vollendung des Rhein - Hannover - Kanals nicht lange mehr auf sich warten lassen wird, werden in absehbarer Zeit die wichtigsten Teile des im Kanalgesetz vom 1. April 1903 aufgestellten Programms erledigt und damit der Weg zu neuen Aufgaben frei sein.
Unter diesen neuen Aufgaben gibt es mehrere, die von einschneidender Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft und auch für Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft sind. Kein anderes Problem aber kann sich an allgemeiner Wichtigkeit auch nur annähernd mit demjenigen messen, das schon in den Kanalkämpfen des Jahres 1899 im Brennpunkt der öffentlichen Erörterung stand und das nun. nachdem es durch das Kanalgesetz vom 1. April 1905 einstweilen abgetan war, aufs neue mächtig an die Pforten des Landtags klopfen muß und wird: mit der Vollendung des Mittellandkanals. Schon regt es sich an vielen Orien, zum Beweis dafür, daß diese wichtigste Aufgabe der gesamten norddeutschen Binnenschiffahrt, der in Süddeutschland nur die geplante Fortführung der Rheinregulierung bis zum Bodensee als ebenbürtig zur Seite gestellt
*) Inzwischen nm 17 Juni als „Hohenzvllernkcinal" eingeweiht.