Die Politik des Fürsten Bülow
von ZV. von Mcissow
n der großen Rede, die Fürst Bülow am 14. November 1906 im Reichstag hielt und in der er eine umfassende Übersicht über die Grundzüge seiner auswärtigen Politik gab, ließ er an geeigneter Stelle die Bemerkung einstießen, daß er keine Denkwürdigkeiten hinterlassen werde. Das war eine vom Reichstag mit verständnisvoller Heiterkeit aufgenommene und natürlich auch sonst allgemein richtig verstandene Anspielung; denn in dem Sommer zuvor waren die Denkwürdigkeiten seines Vorgängers, des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillings- fürst, erschienen und hatten in der politischen Welt viel Staub aufgewirbelt. Fürst Bülow hatte recht und durfte des Einverständnisses ernster Politiker sicher sein, wenn er durch seine kurz und scheinbar unpointiert hingeworfene Bemerkung bekundete, daß er den Wert von vertraulichen Briefen und Notizen, die ein im Mittelpunkt des politischen Getriebes stehender Staatsmann zur Festhaltung augenblicklicher Situationen, Gedanken und Eindrücke und zur Stütze des Gedächtnisses dem Papier anvertraut, nicht allzu hoch einschätze. Wenigstens nicht, soweit dieses intime Material durch die Veröffentlichung einer Menge von Leuten ausgeliefert wird, die die hierbei notwendige Voraussetzung kritischer Fähigkeiten nicht erfüllen. Der Inhalt solcher Denkwürdigkeiten wird in der Hand unkritischer Leser sehr leicht zu einer Kette von Indiskretionen, die wohl interessieren, aber nur in bedingtem Sinne aufklären.
Damit ist nicht ausgesprochen, daß ein leitender Staatsmann, wenn er von der Bühne seines Wirkens abgetreten ist. überhaupt verstummen oder es dem zukünftigen Geschichtsschreiber allein überlassen soll, aus der stummen Grenzbotcn II 1914 4