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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

^erfassungsfragen

Ein deutsches Herrenhaus? Seit einiger Zeit wird eine von der Handelskammer zu Düsseldorf herausgegebene Denkschrift über »Industrie, Handel und Reichstag" viel er­örtert. Der Grundgedanke dieser Denkschrift ist der, den Wünschen und Bedürfnissen von Handel und Industrie ein größeres Ver­ständnis im Reichstage, und dem Reichstag die sachverständige Mitarbeit und Beratung durch die Gewerbetreibenden zu sichern. Die Mittel, die hierzu vorgeschlagen werden, sind einfach. Ich gehe auf sie an dieser Stelle nicht weiter ein. Der Gedanke einer Ver­stärkung des Einflusses der Industrie im Reichstage liegt auch einer Denkschrift zu­grunde, die Generalsekretär Dr. Schlenker in Saarbrücken unter dem Titel:Abänderung des Neichstagswahlrechtes oder Schaffung eines Reichsoberhauses" (Südwestdeutsche Flug­schriften Nr. 27, Saarbrücken 1913) heraus­gegeben hat.

Die in einer meiner Ansicht nach nicht Zweckentsprechenden Schärfe geformten Aus­führungen gehen allerdings von, anderen Ge- dcmken aus, wie die Denkschrift der Düssel­dorfer Handelskammer, die sich von allem frei­hält, was man als Scharfmachertun? zu be­zeichnen pflegt. Dr. Schlenker knüpft an den Erlaß der Znwnchssteuer durch den Neichs- ^g an und weist, wie das schon von kon­servativer Seite früher geschehen ist, auf die Gefahr einer einseitigen Belastung der Be­

sitzenden hin, die in einer allgemeinen Besitz- steuer in der Hand des Reichstages liegt, der daraus leicht eine beliebig gestaffelte Ver­mögenssteuer machen könnte. Dr. Schlenker erörtert dann die verschiedenen Möglichkeiten einer Änderung des Reichstagswahlrechtes, als da sind Beseitigung der geheimen Wahl, Ab­hängigkeit des aktiven und passiven Wahl­rechtes von einer bestimmten Dauer der An­sässigkeit, scheint aber selbst an die Möglichkeit solcher Änderungen in nächster Zeit nicht zu glauben, sondern setzt seine Hoffnung auf die Errichtung einer Ersten Kammer im Reiche. Er sagt hierüber:Nachdem aber nunmehr der Reichstag zur direkten Vermögensbesteue­rung übergegangen ist und sich damit in Widerspruch zu der Entstehungsgeschichte des Deutschen Reiches und zn der bei der Grün­dung des Reiches von den Verbündeten Re­gierungen zum unverbrüchlichen Grundsätze erhobenen indirekten Besteuerung gesetzt hat, sind der Handelstag und die Handels­kammern vielleicht bereit, ihre bisherige Scheu in bezug auf eine Verfassungsänderung auf­zugeben und sich mit anderen Gruppen zu einer .Gemeinschaftsarbeit' mit dem aus­gesprochenen Ziele der Schaffung eines Reichs­oberhauses zusammenzufinden." Dr. Schlenker beruft sich darauf, daß bei der Beratung des Antrages der Handelskammer Krefeld über eine bessere Vertretung der Gewerbe in den Ersten Kammern der Bundesstaaten im Deutschen Handelstage von verschiedenen Red­nern, unter anderen von Geheimrat Deussen