424
Maßgebliches und Unmaßgebliches
dagegen. Z 2339 BGB. trägt dem Rechnung, indem er bestimmt: „erbunwürdig ist, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat." Die Erbunwürdigkeit muß durch Anfechtung seitens der an Stelle des Unwürdigen tretenden Erben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist aber vorsätzliche und widerrechtliche Tötung, und diese Art der Tötung haben die Geschworenen gerade verneint. Nun ist freilich bei uns geltender Rechtssatz, daß ein Zivilgericht an die Feststellung eines Strafgerichts nicht gebunden ist. Aber man vergegenwärtige sich, daß gegen den vom Schwurgericht freigesprochenen Grafen Mielczynski vom Landgerichte oder Oberlandesgerichte vorsätzliche widerrechtliche Tötung festgestellt werde I Es ist zu hoffen, daß der Justiz diese peinliche Dissonanz erspart bleiben wird; denn sowohl der Graf wie die gräfliche Familie werden kein Jnterefse daran haben, die traurige Angelegenheit noch einmal vor einem Zivilgericht aufzurollen.
Landgerichtsrat Dr, Sontag
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Bildungswesen
Orientalisches Seminar und Genealogie.
Der verstorbene Geschichtsforscher Ottokar Lorenz zu Jena, der Verfasser des berühmten, bahnbrechenden „Lehrbuches der gesamten wissenschaftlichen Genealogie", trug sich schon Jahre vor dem Erscheinen jenes Werkes mit dem Gedanken, darauf hinzuarbeiten, daß an irgendeiner geeigneten Hochschule Deutschlands die wissenschaftliche Genealogie, namentlich im Hinblick auf das fortgesetzte Steigen der Bedeutung der Vererbungswissenschaft, wieder in den Lehrplan eingefügt werde. Bei Gelegenheit mehrfacher Anwesenheit in Berlin war es Lorenz gelungen, Althoff für diesen Gedanken zu erwärmen. Althoff, bei dem alle neuen Ideen, deren springenden Punkt er sofort erfaßte, auf fruchtbarem Boden fielen, nahm Fühlung mit den maßgebenden Personen der Berliner Hochschule, begegnete aber grundsätzlicher Abneigung. Dagegen trug sich Professor Dr. Paul Kehr, der damals noch in Göttingen wirkte,
zu jener Zeit mit dem Plan, an der Hochschule Göttingen ein „Seminar für geschichtliche Hilfswissenschaften" zu errichten, und auf Althoffs Veranlassung fand damals eine Besprechung zwischen Kehr und mir statt, bei der ich Kehr auseinandersetzen durfte, wie an einem Seminar „für geschichtliche Hilfswissenschaften" die „wissenschaftliche Genealogie" in dem, von Lorenz gemeinten, weiten Sinne behandelt werden könnte, und schließlich ins Auge gefaßt wurde, daß, falls dieses Seminar an der Göttinger Hochschule nach Kehrs Plan zustande käme, ich mit den entsprechenden Vorlesungen über „wissenschaftliche Genealogie", aber auch über Heraldik oder Wappenkunst und -künde und ein wenig Numismatik betraut werden sollte. Bald darauf kam aber Kehr als Direktor des Historischen Instituts nach Rom, und der schöne Plan fiel ins Wasser und ist auch heute noch nicht verwirklicht: es besteht vielmehr zu Göttingen nach wie vor nur ein „Diplomatischer Apparat", also ein solcher für die Wissenschaft vom Urkundenwesen, allerdings die wichtigste der