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Reichsspiegel :
(vom 23. Februar bis zum 1. März)
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

dagegen. Z 2339 BGB. trägt dem Rechnung, indem er bestimmt:erb­unwürdig ist, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat." Die Erbunwürdigkeit muß durch Anfechtung seitens der an Stelle des Unwürdigen tretenden Erben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist aber vorsätzliche und widerrechtliche Tötung, und diese Art der Tötung haben die Ge­schworenen gerade verneint. Nun ist freilich bei uns geltender Rechtssatz, daß ein Zivilgericht an die Feststellung eines Strafgerichts nicht gebunden ist. Aber man vergegenwärtige sich, daß gegen den vom Schwurgericht freigesprochenen Grafen Mielczynski vom Landgerichte oder Oberlandesgerichte vorsätzliche widerrechtliche Tötung festgestellt werde I Es ist zu hoffen, daß der Justiz diese peinliche Dissonanz erspart bleiben wird; denn sowohl der Graf wie die gräfliche Familie werden kein Jnterefse daran haben, die traurige Angelegen­heit noch einmal vor einem Zivilgericht aufzurollen.

Landgerichtsrat Dr, Sontag

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Bildungswesen

Orientalisches Seminar und Genealogie.

Der verstorbene Geschichtsforscher Ottokar Lorenz zu Jena, der Verfasser des berühmten, bahnbrechendenLehrbuches der gesamten wissenschaftlichen Genealogie", trug sich schon Jahre vor dem Erscheinen jenes Werkes mit dem Gedanken, darauf hinzuarbeiten, daß an irgendeiner geeigneten Hochschule Deutschlands die wissenschaftliche Genealogie, namentlich im Hinblick auf das fortgesetzte Steigen der Bedeutung der Vererbungswissenschaft, wieder in den Lehrplan eingefügt werde. Bei Ge­legenheit mehrfacher Anwesenheit in Berlin war es Lorenz gelungen, Althoff für diesen Gedanken zu erwärmen. Althoff, bei dem alle neuen Ideen, deren springenden Punkt er sofort erfaßte, auf fruchtbarem Boden fielen, nahm Fühlung mit den maßge­benden Personen der Berliner Hochschule, begegnete aber grundsätzlicher Abneigung. Dagegen trug sich Professor Dr. Paul Kehr, der damals noch in Göttingen wirkte,

zu jener Zeit mit dem Plan, an der Hoch­schule Göttingen einSeminar für geschicht­liche Hilfswissenschaften" zu errichten, und auf Althoffs Veranlassung fand damals eine Be­sprechung zwischen Kehr und mir statt, bei der ich Kehr auseinandersetzen durfte, wie an einem Seminarfür geschichtliche Hilfswissen­schaften" diewissenschaftliche Genealogie" in dem, von Lorenz gemeinten, weiten Sinne behandelt werden könnte, und schließlich ins Auge gefaßt wurde, daß, falls dieses Se­minar an der Göttinger Hochschule nach Kehrs Plan zustande käme, ich mit den entsprechen­den Vorlesungen überwissenschaftliche Ge­nealogie", aber auch über Heraldik oder Wappenkunst und -künde und ein wenig Nu­mismatik betraut werden sollte. Bald darauf kam aber Kehr als Direktor des Historischen Instituts nach Rom, und der schöne Plan fiel ins Wasser und ist auch heute noch nicht verwirklicht: es besteht vielmehr zu Göttingen nach wie vor nur einDiplomatischer Appa­rat", also ein solcher für die Wissenschaft vom Urkundenwesen, allerdings die wichtigste der