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Reichsspiegel :
(vom 23. Februar bis zum 1. März)
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Reichsspiegel

(Vom 23, Februar bis zum 1. März)

Presse und Armee

Am 27. Februar ist die fünfundzwcmzigste Kommission des Reichstages zur Regelung der Militärbefugnisse aufgelöst worden, die sogenannte Zabernkommission. Die an das Ereignis geknüpfte» Betrachtungen in der Tagespresse erscheinen mir in­dessen vielfach verfehlt. Richtig ist, daß die Auflösung der Kommission eine starke Niederlage für die internationale Demokratie bedeutet, unzutreffend ist es dagegen, wenn die Auflösung auch als Niederlage für den Parlamentarismus hingestellt wird. Sie bedeutet auch kein Abbiegen von dem Wege zur Erstarkung des parlamentarischen Systems in Deutschland: sie ist eingetreten nicht infolge energischen und rechtzeitigen Zugreifens der verantwortlichen Negierungsmänner, sondern infolge der zielsicheren und geschickten Haltung der mittelparteilichen und rechts gerichteten Presse und zwar, nachdem sie erkannt hatte, daß die Reichsregierung die Zügel am Boden schleifen ließ. Der Sieg über die kosmopolitisch-antimilitaristischen Tendenzen ist erfochten durch den hauptsächlichsten Wegbereiter des Parlamentarismus, durch die Presse, wobei es sür die Tatsache selbst belanglos ist, daß es die Presse der rechts gerichteten Parteien war, die solches vollbrachte. Unter dem Druck der Presse haben die Fraktionen des Reichstages ihre Politik revidiert, die sie in der Zabernangelegenheit bis zu Anfang Dezember vorigen Jahres getrieben haben.

Durch ihr Auftreten hat die nationale Presse wieder mehr Selbstvertrauen gewonnen, da sich seit langer Zeit zum ersten Male gezeigt hat, welche Macht sie in unserer inneren Politik sein kann, wenn sie nur mutig und unbekümmert um persönliche und parteipolitische Sympathien dasjenige vertritt, was sie für richtig hält. Eins der stärksten Hemmnisse für die Entwicklung der nationalen Presse, worunter ich hier im weitesten Sinne die gesamte bürgerliche Presse mit einigen wenigen, jedem Zeitungsleser bekannten Ausnahmen verstanden wissen möchte, besteht in ihrer fast vollständigen Kritiklosigkeit gegenüber den Maß­nahmen der die Staatsgewalt darstellenden Bureaukratie. Es kommt höchst selten einmal vor, daß sich ein Organ, wie etwa die Kreuzzeitung, zur Kritik an einer königlichen Behörde hier handelt es sich selbstverständlich aus-

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