Lin Streifzug in die Volksetymologie und Volksmythologie
von Adolf Stölzel 8.
Im Hohenlohe-Neuensteinschen Linienarchive zu Neuenstein beginnt ein Gültebuch des Jahres 1357 mit den Einträgen: „Item Lont? tuitel unä Iwrnakk 5 sein». Keller vun ein vast nun von eim lenn" und „Item nornaffer notstat I 8LniII. Keller ein v^8N nun vunn ein vierteil nabern vun ein anäern nof3tat". Beide Stellen gehören der Aufzählung derjenigen Abgaben an, die aus Crailsheim der Neuensteiner Hohenlohe-Linie gebührten. Die eine Abgabe lag dem Crailshetmer Einwohner Hornaff als dem Inhaber eines herrschaftlichen Lehns, die anderen beiden Abgaben lagen zwei Hofstätten der Horn- affer zu leisten ob. Es gab also damals in Crailsheim einen zinspflichtigen (Cuntz?) „Hornaff" und zwei zinspflichtige Hofstätten, die der Familie der „Hornaffer" zustanden. Der Name „Horneffer" (nur eine andere Form als Hornaffer) kommt für einen Studiosus aus Schmalkalden 1449 in der Erfurter Universitätsmatrikel vor. Er bedeutet Hornaffenmann oder Hornaffenbäcker. Nichts anderes wird wohl auch der Name „Hornaff" bedeuten.
Genau so verhält es sich mit dem schlesischen Mohn- oder Mohhorn. Neben dem seit alters zu Martini gebackenen Mohhorn existierte in Schlesien der Familienname Mohhorn. In den 1770 er Jahren besaß nach Auskunft des jetzigen Besitzers der „Mohornmühle" ein „Johann Mohorn" diese Mühle, angeblich als erster Müller. Gleich dem genannten einstigen Besitzer hat auch der jetzige dem Worte Mohhorn sein doppeltes h entzogen; denn der letztere nennt sich Besitzer von „Hotel und Pension Mohornmühle in Klein-Auva (österr. Niesengebirge)" auf seinen Briefbogen und Rechnungen. Die Mohornmühle kann allerdings ihren Namen führen von einem ihrer Besitzer, der Mohorn oder richtiger Mohhorn hieß, aber wahrscheinlich rührt dessen Familienname vom Gebäck Mohhorn her.
Das mittelalterige Zunftwesen brachte es nämlich mit sich, daß der einzelne Bäcker nicht Backware jeder Art backen durfte, sondern auf ein besonderes Gebäck beschränkt blieb. Sechzehn Sorten Bäcker zählt Vilmar in seinem Namenbüchlein auf, die von demjenigen Gebäck, das sie zu backen berechtigt waren, ihren