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Gluck
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Gluck

von Dr. H, Schlüchterer

Am zweiten Juli dieses Jahres wird sich der Geburtstag Glucks zum zweihundertsten Mal jähren. Was dieser Meister uns ist und sein kann, berichtet der nachfolgende Aufsatz. Der Gedenktag wird bei uns und im Auslande festlich begangen werden. Paris ist dessen eingedenk, daß der deutsche MeisterOrpheus",Alceste",Armida", namentlich aber seine beidenJphigenien" daselbst zur Aufführung brachte. Wien, wo Gluck Kapellmeister war und 1787 starb, wird ein Denkmal errichten, zu dem am Geburtstag der Grundstein gelegt werden soll. In Deutsch­land bereitet dieGluckgesellschaft" eine Ausgabe der Hauptwerke und die Begründung einesGluckjahrbuchs" bor, und die zur Förderung des Verständnisses des Meisters zusammengetreteneGluckgemeinde" strebt die Aufführung von einigen tragischen und auch komischen Schöpfungen Glucks in rein klassischem Orchesterstil an.

em Ritter Chr. Willibald von Gluck hat unsere Zeit ein zwie­spältiges Los bereitet. Keine Musikgeschichte, auf welchen: Stand­punkte sie auch steht, und wenn es sich um den flüchtigsten Abriß handelt, wird seines Namens vergessen und jede wird ihn mit hohen Ehren nennen. In auffälligem Gegensatz dazu steht die bescheidene Rolle, die Gluck im modernen Musikleben spielt, wenigstens bei uns in Deutschland. Mit wenigen rühmlichen Ausnahmen gehen Opern- Intendanten und Konzertleiter kalt an ihm vorüber, ja es mag Leute von ge­diegener musikalischer Bildung geben, die von dem berühmten, in allen Musik­geschichten mit Ehren genannten Gluck nur die Ouvertüre zurJphigenie in Aulis" kennen.

Nun braucht dieser Gegensatz zwischen historischer Würdigung und praktischer Vernachlässigung nicht unbedingt einen Widerspruch in sich zu schließen. Als Reformator der Oper" wird Gluck einstimmig gerühmt, seine Verdienste um die Entwicklung des Musikdramas werden unbedingt anerkannt, aber ein Nachweis sür die Lebensberechtigung seiner Werke ist hiermit noch nicht erbracht. Es hängt eben mit dem innersten Wesen der Kunst überhaupt und der Musik im be­sonderen zusammen, daß über die Lebenssühigkeit des Einzelwerkes die gefühls­müßige Wirkung entscheidet; und keine noch so gründliche historische Betrachtung vermag ein Werk, das unserm Gefühl sonst abgestorben ist. wieder zu beleben.

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