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Zukunftsfragen des Parlamentarismus :
(Schluß aus Heft 6)
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Zukunftsfragen des Parlamentarismus

von ZV. von lNassow (Schluß aus Heft S)

Wir werden also eines Tages vor das Problem gestellt werden, wie wir in den der Volksvertretung verfassungsmäßig zukommenden Funktionen die wahren Interessen der Gesamtheit und die im geistigen, sozialen und wirtschaft­lichen Leben wirklich ausschlaggebenden Kräfte besser zum Ausdruck bringen, ohne das im modernen Bewußtsein liegende Recht des Individuums gegenüber dem Staat ungebührlich einzuschränken. Ich glaube, wir werden die Lösung nur finden, wenn wir uns erinnern, wie der Parlamentarismus in seinem Mutterlande England historisch entstanden ist. Das englische Parlament wurzelt ursprünglich in dem Aufbau der Gesellschaft, hat sich der Entwicklung dieser Gesellschaft im wesentlichen angepaßt und ist noch heute abgesehen von den Spuren des Eindringens neuer Doktrinen ihr verhältnismäßig bester Ausdruck. Daher das merkwürdig feste und sichere Funktionieren dieses Parlamentes, das neben der Gesetzgebung auch die Staatsverwaltung maßgebend und entscheidend beeinflußt und in Staatssachen zugleich die höchste richterliche Gewalt unmittelbar ausübt; eine Sicherheit, die auch dadurch nicht erschüttert wird, daß die Vielseitigkeit der modernen Strömungen das alte feste Schema des Parteidualismus längst aufgelöst und zersetzt hat. Die Körperschaft, die in England die Staatsgewalt ausübt, ist eben einstweilen noch immer das Abbild des Volkskörpers in seiner natürlichen Gliederung, wie sie sich in vielen Jahrhunderten entwickelt hat. Die Staatsgewalt ist die Zusammenfassung der vorhandenen gesellschaftlichen Kräfte zu einer Willenseinheit. In den kontinentalen Verfassungen hat man die äußere Form des englischen Parlamentarismus kopiert und ihm eine neue Doktrin untergeschoben, aber die Kräfte, in denen er wirklich historisch wurzelt, nicht erkannt. In Deutschland hat es nur einen einzigen Staatsmann gegeben, der die Mitregierung des Volkes auf der historischen Grundlage seiner natürlichen gesellschaftlichen Gliederung entwickeln wollte; das war der Freiherr vom Stein. Aber ich erwähnte schon, daß eine Wiederanknüpfung an diese Entwicklung nicht möglich ist, so sympathisch der Gedanke auch sein mag. Für die Praxis ist das ein verschütteter Brunnen; nur sür den denkenden Politiker bleibt es eine Erkenntnisquelle für spätere Zeiten.

Der Parlamentarismus hat in Deutschland einen Weg genommen, der nicht über den Freiherrn vom Stein führt. Er entwickelte sich theoretisch auf Grund