Bismarcks S»taatsstreichplan
von Maximilian von Hagen
ls im Oktober 1906, wenig mehr als acht Jahre nach Bismarcks Tode, die Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe- Schillingsfürst zur Ausgabe gelangten, da ergab sich für die Geschichtswissenschaft eine reizvolle Aufgabe. Es galt die verschiedenen, oft in wenigen Worten liegenden Enthüllungen des dritten deutschen Reichskanzlers, die in der Presse eine fast durchweg unfreundliche Aufnahme fanden, unter die historische Lupe zu nehmen. Denn nur von einer wissenschaftlichen Kritik der Veröffentlichung war eine intimere Kenntnis der politischen Zusammenhänge der neuesten Geschichte zu erwarten, die ja für den an der Regierung unbeteiligten Zeitgenossen niemals restlos zu deuten sind.
In diesem Sinne begann der Geschichtslehrer an der Universität Berlin, Professor Hans Delbrück, die Frage des Bismarckschen Sturzes, zu der die Hohenloheschen Tagebuchnotizen interessantes Material liefern, von neuem zu prüfen, da diese Frage nach der Lektüre des Bismarckschen Entlassungsgesuches und der sonstigen Eröffnungen über seinen plötzlichen Rücktritt dem Tiefer- blickenden noch keineswegs gelöst erscheinen konnte. Die Ergebnisse seiner Untersuchungen legte er noch im selben Jahre, im November- und Dezemberheft seiner Preußischen Jahrbücher, der Öffentlichkeit vor. Sie gipfeln in der „Enthüllung", daß Bismarcks Entlassung hauptsächlich deshalb erfolgen mußte, weil Kaiser Wilhelm der Zweite den Staatsstreichgedanken ablehnte, den der Altreichskanzler nach langjährigen Drohungen durch Abänderung des Wahlrechtes zur Bekämpfung der Sozialdemokratie durchzuführen wünschte, als der Reichstag ihm die Aussicht auf sichere Majoritäten zu versagen schien. In einem späteren Aufsatze über „Bismarcks letzte politische Idee" löste Delbrück — im Januarheft der Preußischen Jahrbücher von 1912 — durch vergleichende Untersuchung aller bekannt gewordenen Bismarckschen Wahlrechtspläne auch die weitere Frage, wie sich der Kanzler die Abwandlung der Verfassung gedacht haben muß. Danach wollte Bismarck am Ende seiner Amtszeit das Wahlrecht nicht prin-