Beitrag 
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Seite
44
Einzelbild herunterladen
 

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Rechtsfragen

Die Gesundbeter und das künftige deutsche Reichsstrafgesehvuch. Der Fall der Hofschau­spielerin Nuscha Butze, welche nach der öffent­lich erhobenen Anklage ihres letztbehandelnden Arztes von den Gesundbetern zu Tode ge­betet morden ist, hat das Interesse der Öffent­lichkeit wieder einmal auf diese gefährliche Menschenklasse gelenkt. Der Allgemeinheit gilt dieser Fall vermutlich als ein vereinzelt dastehender. Sie weiß nicht, wie reihend dieser Wahn gerade in den letzten Jahren in Deutschland um sich gegriffen hat und wie vor allem die aus Amerika eingeführte Christian Science abergläubische und beschränkte Ge­müter sich zu unterwerfen verstanden hat. Ich erinnere von Ereignissen aus den letzten Jahren nur an den Fall des Zahlmeisters in Berlin, der sich beim Gesundbetcn samt seiner ganzen Familie um den Verstand gebetet hat; den Fall des armen Dienstmädchens, das ihrem Leben durch Ertränken ein Ende machte, weil eine Wahrsagerin ihrem Bräutigam gesagt hatte, er werde mit dieser Braut nicht glück­lich werden und weil jener deshalb die Ver­lobung gelöst hatte; und an die an Aufstand grenzende Sektiererei in Hessen. Neuerdings hat auch die deutsche Ärzteschaft, in der rich­tigen Erkenntnis, wie gefährlich die Anschau­ungen der Christian Science der deutschen

Volksgesundheit werden können, den Kampf gegen diese aufgenommen und kennzeichnende Fälle gesammelt. Da hat eine Gesundbeterin einem Augenkranken die ärztlichen Verbände heruntergerissen, ihn damit zwar dein Er­blinden nahegebracht, dafür aber ihn auch auf das Gebet als das einzige Heilmittel hin­gewiesen. Ein der Sekte der Gesundbeter zugetanes Elternpnar ließ zu ihrem Sohne, der an schweren, durch das Eindringen einer Wagendeichsel in den Leib verursachten Ver­letzungen darniederlag, statt eines Arztes sechs Betschwestern und eine Nonne der Sekte rufen, die vier Tage und Nächte lang gemeinsam mit den Eltern am Krankenlager beteten, welche Behandlung natürlich mit den: Tode des Patienten endete.

Angesichts dieses empörenden Aberglaubens, der bei Epidemien geradezu gemeingefährlich werden kann, drängt sich die Frage auf, was haben die Kommissionen, welche an unserem neuen deutschen Reichsstrafgesetzbuche arbeiten, zur Bekämpfung von Gesundbeterei, Wahr­sagerei, Zauberei und ähnlichem Aberglauben getan? Der Vorentwurf läßt jegliche Be­stimmung gegen die mit der vierten Dimen­sion arbeitendenHerrschaften vermissen, und auch der unlängst im Reichsjustizamt fertiggestellte zweite, bisher nicht veröffentlichte Entwurf hat, nach der mir mündlich gewordenen Auskunft eines Mitarbeiters, ebensowenig eine solche