Maßgebliches und Unmaßgebliches
Rechtsfragen
Die Gesundbeter und das künftige deutsche Reichsstrafgesehvuch. Der Fall der Hofschauspielerin Nuscha Butze, welche nach der öffentlich erhobenen Anklage ihres letztbehandelnden Arztes von den Gesundbetern zu Tode gebetet morden ist, hat das Interesse der Öffentlichkeit wieder einmal auf diese gefährliche Menschenklasse gelenkt. Der Allgemeinheit gilt dieser Fall vermutlich als ein vereinzelt dastehender. Sie weiß nicht, wie reihend dieser Wahn gerade in den letzten Jahren in Deutschland um sich gegriffen hat und wie vor allem die aus Amerika eingeführte Christian Science abergläubische und beschränkte Gemüter sich zu unterwerfen verstanden hat. Ich erinnere von Ereignissen aus den letzten Jahren nur an den Fall des Zahlmeisters in Berlin, der sich beim Gesundbetcn samt seiner ganzen Familie um den Verstand gebetet hat; den Fall des armen Dienstmädchens, das ihrem Leben durch Ertränken ein Ende machte, weil eine Wahrsagerin ihrem Bräutigam gesagt hatte, er werde mit dieser Braut nicht glücklich werden und weil jener deshalb die Verlobung gelöst hatte; und an die an Aufstand grenzende Sektiererei in Hessen. Neuerdings hat auch die deutsche Ärzteschaft, in der richtigen Erkenntnis, wie gefährlich die Anschauungen der Christian Science der deutschen
Volksgesundheit werden können, den Kampf gegen diese aufgenommen und kennzeichnende Fälle gesammelt. Da hat eine Gesundbeterin einem Augenkranken die ärztlichen Verbände heruntergerissen, ihn damit zwar dein Erblinden nahegebracht, dafür aber ihn auch auf das Gebet als das einzige Heilmittel hingewiesen. Ein der Sekte der Gesundbeter zugetanes Elternpnar ließ zu ihrem Sohne, der an schweren, durch das Eindringen einer Wagendeichsel in den Leib verursachten Verletzungen darniederlag, statt eines Arztes sechs Betschwestern und eine Nonne der Sekte rufen, die vier Tage und Nächte lang gemeinsam mit den Eltern am Krankenlager beteten, welche Behandlung natürlich mit den: Tode des Patienten endete.
Angesichts dieses empörenden Aberglaubens, der bei Epidemien geradezu gemeingefährlich werden kann, drängt sich die Frage auf, was haben die Kommissionen, welche an unserem neuen deutschen Reichsstrafgesetzbuche arbeiten, zur Bekämpfung von Gesundbeterei, Wahrsagerei, Zauberei und ähnlichem Aberglauben getan? Der Vorentwurf läßt jegliche Bestimmung gegen die mit der vierten Dimension arbeitendenHerrschaften vermissen, und auch der unlängst im Reichsjustizamt fertiggestellte zweite, bisher nicht veröffentlichte Entwurf hat, nach der mir mündlich gewordenen Auskunft eines Mitarbeiters, ebensowenig eine solche