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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Materialien zur Bismarckkritik

In der historischen Zeitschrift der russi­schen Revolutionäre Byloje (1906, Maiheft S. 233) findet sich folgender Passus:

Die Agenten Bismarcks und ihr Vor­schlag. Krawtschinski hat mir unter dem Siegel der Verschwiegenheit erzählt, das; Krapotkin ihm einmal vertraulich folgendes mitgeteilt habe: Stellen Sie sich vor, Agenten Bismarcks sind mit dem Vorschlag an mich herangetreten, einen der bedeutenden russischen Revolutionäre zu bereden, im Auslande eine große russische revolutionäre Zeitschrift heraus­zugeben und sie stellten dafür eine bedeutende Summe in Aussicht. Sergius Krawtschinski hat diesen Vorschlag mit Entrüstung zurückgewiesen, und als Krapotkin diese Absage, ohne Kraw­tschinski zu nennen, dem Abgesandten Bismarcks übermittelte, rief dieser erstaunt aus:diese Russen sind ein sonderbares Volk, sie sind gar keine Politikerl Sehen Sie.... (hier solgt der Name einer der bekanntesten Poli­tischen Persönlichkeiten Europas. Aus be­greiflichen Gründen sehen wir vorläufig davon ab, ihn zu nennen. Die Red. d. Byloje) hat sich nicht geniert, von uns Geld zu nehmen und wie hat sich seine .... (hier folgt der Name der Zeitung jenes Herrn. Die Red. d. Byloje) entwickelt." Jawohl, die russischen Revolutionäre sind keine Politiker nach dem Geschmack Bismarcks, sie verkaufen sich nicht und kaufen andere Leute nicht, lind

wie sicher glaubte jener Agent Bismarcks zu gehen! Zu jener Zeit waren die neuen Aus­wanderer so arm, wie nur der unglücklichste Proletarier während einer schilleren Arbeiter­krisis sein kann. Erwerbsmöglichkeiten gab es selten, Zusendungen von Verwandten und Freunden waren ebenfalls selten und wir teilten sie brüderlich untereinander.

Rechtsfragen

Privatrecht und Luftschiffahrt. Unser Bürgerliches Recht ist zu einer Zeit entstanden, als der Gedanke an Luftschisfahrt noch in den Bereich der Ideologie gehörte. Kein Wunder, daß die Gesetze diesem Fortschritt der Technik nicht gerecht werden können. Die jüngsten Ereignisse, vor allem das furchtbare Unglück bei Johcmnisthal, schreien aber geradezu nach klaren gesetzlichen Vorschriften. Was soll ge­schehen, wenn bei nächster Gelegenheit solch ein Lustfahrzeug gerade über Berlin explo­diert? Der unabsehbare Schaden, den dabei gänzlich Unbeteiligte an Leben, Gesundheit und Vermögen erleiden, ist nach heutigem Recht nur in den seltensten Fällen ersetzbar. Die einzige Vorschrift des Bürgerlichen Gesetz­buches, die hier in Betracht kommt, gewährt nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Eingriff in die körperliche Unver­sehrtheit oder das Eigentum widerrechtlich und schuldhaft erfolgt. Ein oirektes Ver­schulden wird aber meist nicht vorliegen bzw. nicht nachzuweisen sein, wenn sämtliche Teil-