Maßgebliches und Unmaßgebliches
wirtschaft
Das Ervrecht des Reiches. Das vortreffliche Wörterbuch der Volkswirtschaft*) ist von jeher für die Sache der Erbrechtsreform eingetreten. Schon in der ersten Auflage sprach sich Reichsgerichtsrat Dr. Neukamp dafür aus (Band I Seite 668). Er erklärt sich für eine Beschränkung des Verwandten- recbts insbesondere, um den weitergehenden Angriffen, die gegen das Erbrecht überhaupt gerichtet werden, den Boden zu entziehen. Denn die Gegner des Erbrechts machen geltend, es führe einen Erwerb ohne eigene Arbeit herbei, also einen volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigenden Gewinn, es begünstige auch die Anhäufung großer Ber- mögensmassen in den Händen einzelner und verewige damit die ungleiche Verteilung der Güter, den verderblichen Reichtum Weniger auf der einen, und das Massenelend auf der anderen Seite. Diese beiden Einwendungen erscheinen Neukamp nicht ganz unbegründet. Darum hält er aber nicht etwa die Abschaffung, sondern nur eine Änderung des Erbrechts für gerechtfertigt, die jene unleugbaren Übelstände nach Möglichkeit mildert, „Dies kann vor allem durch eine Einschränkung der gesetzlichen Erbfolge auf den Kreis derjenigen
*) Herausgegeben von dem Wirkl. Geh. Oberregierungsrat Professor Dr. Elster in Berlin, im Verlage von Gustav Fischer in Jena.
Verwandten geschehen, die mit dem Erblasser durch ein so nahes familienrechtliches Verhältnis verbunden sind, daß anzunehmen ist, er beabsichtige seine Fürsorge auch auf diese Personen zu erstrecken. Je mehr demnach der Familienverband gelockert ist, um so mehr empfiehlt es sich, die Verwandtenerbfolge einzuschränken." Daher wird von allen Beurteilern des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Recht getadelt, daß es keine Erbrechtsgrenze gezogen, sondern ein endloses Verwandtenerbrecht zugelassen hat.
Auf demselben Standpunkt steht Professor Dr. Stier-Somlo in Köln, der den Gegenstand in der neuesten Auflage des Werkes behandelt. (Band I Seite 808.)
Philosophie
Das Interesse für die Probleme der Philosophie, wie es, im Gegensatz zu den die Jahrzehnte nach der achtundvierziger Revolution beherrschenden geistigen Strömungen, etwa seit der Wende unseres Jahrhunderts sich wieder lebhaft kundgibt, kann auf einen zwiefachen Ursprung zurückgeführt werden. Einerseits und in erster Linie ist es das „metaphysische Bedürfnis des Menschen", welches in weiteren Kreisen wieder rege geworden ist: die Sehnsucht, sei es inmitten der immer Verwirrenderen Buntheit und Bewegtheit des modernen Lebens, sei eS jenseits seines wechselvollen Getriebes, ein unvergäng-