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Thronverzicht und Legitimismus
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Thronverzicht und Legitimismus

von W. von Massow in Berlin

>enn der Reichstag nach alter Gewohnheit bei der ersten Etats­beratung alle politischen Fragen besprechen wird, die unsere öffentliche Meinung in letzter Zeit bewegt haben, so wird es nach den Ankündigungen der Presse auch an einer Erörterung der ^ braunschweigischen Thronfolge und ihrer Erledigung nicht fehlen. Man hat gesagt, das Haus Cumberland hätte rechtzeitig, d. h. vor der Verlobung des jetzigen Herzogs von Braunschweig, genötigt werden müssen, einen allgemeinen Verzicht auf Hannover für alle Zeiten, also auch im Namen der Nachkommen der jetzt lebenden Glieder des Geschlechts auszusprechen. Wir wollen einmal annehmen, das wäre zu erreichen gewesen; was wäre damit gewonnen? Einfach und kurz gesagt: gar nichts! Die Lage wäre genau dieselbe gewesen wie jetzt. Verzichten kann man nur auf etwas, worüber man verfügen kann. Es fragt sich also, ob der Angehörige eines Fürstenhauses auf etwaige Thronansprüche in demselben Sinne verzichten kann wie aus sonstige zivilrecht­liche Ansprüche privater Natur, bei denen der Verzicht auf einem freien, unein­geschränkten und demgemäß auch die Erben einschließenden Verfügungsrecht beruht. Mag diese Frage auch von vielen oder sogar von einer Mehrheit bejaht werden, so bleibt doch die Tatsache bestehen, daß sie von einer bestimmten Richtung auf das entschiedenste verneint wird, und gerade mit dieser Richtung haben wir es zu tun. Wenn wir soweit wären, daß von den Vertretern dieser Richtung die Möglichkeit und Gültigkeit eines solchen Verzichts anerkannt würde, dann gäbe es überhaupt keine Welsen mehr und wir brauchten uns über die ganze Geschichte nicht mehr den Kopf zu zerbrechen. Man kann über diese Dinge nicht urteilen, wenn man sich nicht das Wesen des sogenannten Legiti­mismus klar macht.

Grenzboten IV 1913 23