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Der Inhalt des Dreibundes
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Der Inhalt des Dreibundes

ie Erschütterungen, die das europäische Staatensystem durch die Balkanwcrren der letzten Jahre erfahren hat, hat zwar nicht zu einer neuen Gruppierung der Mächte, aber doch zu einer gewissen Abwandlung ihrer Beziehungen untereinander geführt. Zwischen Deutschland und England hat eine Annäherung stattgefunden. Anderseits beklagt man sich in Österreich-Ungarn darüber, daß Deutschland seinen Bundesgenossen in der letzten Balkankrisis nicht so energisch unterstützt hätte, wie während der bosnischen Frage von 1908/09. Das hat zu einer Erörterung des Wesens und der Aufgaben des Dreibundes Anlaß gegeben; und jetzt hat kein geringerer als Dr. Heinrich Friedjung in der Cottaschen MonatsschriftDer Greif" einen Aufsatz über denInhalt des Dreibundes" veröffentlicht. Allein die Thesen, die der berühmte Wiener Historiker und Publizist hier aufstellt, machen doch auf reichsdeutscher Seite eine sorgfältige Prüfung notwendig, und man wird sich mit ihnen sowohl nach der historischen als nach der politischen Seite auseinandersetzen müssen.

Von den Bündnisverträgen, die zwischen dem Deutschen Reiche, Österreich- Ungarn und Italien geschlossen sind, kennen wir nur den Text des deutsch- österreichischen Bündnisses vom 7. Oktober 1879, der am 3. Februar 1888 ver­öffentlicht wurde; und der Schlußband der wertvollen Biographie Andrafsys von Eduard von Wertheimer hat uns nun auch die akteumäßige Entstehungs­geschichte dieses Bündnisses erschlossen. Aber alle späteren Bündnisurkunden sind geheim geblieben. Wir wissen wohl, daß Italien am 20. Mai 1882 dem deutsch-österreichischen Bündnis beigetreten ist, und daß der Dreibund zuerst am 20. Februar 1887, und dann in den Jahren 1892. 1902 und 1913 erneuert worden ist. Aber wir kennen weder den genauen Inhalt dieser Verträge, noch auch die Form, in der sie geschlossen sind. Die herrschende Ansicht war, daß Zwischen Italien und Deutschland, und zwischen Italien und Österreich-Ungarn

Gre»i,boten IV 1913 19