Besitzfestigung und Nachhypotheken in den ostmärkischen Städten 201
die empfohlene Einsetzung von landwirtschaftlichen Verwaltungsgerichten hingewiesen und ihr Wirkungskreis näher definiert. Ihre Machtbefugnis soll insbesondere dahin gehen, dem Kleinpächter eine größere Sicherheit seines Pachtbesitzes zu geben. Auch würden diese Gerichte aus eigenem Ermessen einen billigen Pachtpreis festsetzen können. Ihrer Jurisdiktion sollen ferner unterliegen alle Entschädigungsansprüche, namentlich die wegen Wildschadens, und schließlich die Preisbestimmung, wenn die Landgemeinde zur Errichtung von Wohnungen oder zur Bildung von Rentengütern Land aus dem Wege des Zwangskaufes erwirbt.
Die englische Landreform steckt sich hohe Ziele. Wie weit das Programm der englischen Landwohlfahrtspolitik in die Wirklichkeit umgesetzt wird, das steht noch dahin. Aber daß schleunigst etwas gegen die zunehmende Verelendung des ländlichen Englands getan werden muß, darüber sind sich die beiden großen politischen Parteien völlig einig. Selbst im industriellen England mit seiner nur noch anderthalb Millionen betragenden landwirtschafttreibenden Bevölkerung kann der Staat nicht ruhig zusehen, wie der kleine Landmann und der Landarbeiter an ihrem Beruf zugrunde gehen.
Vesitzfestigung und Nachhypotheken in den ostmärkischen Städten
von Albert winkler in Berlin
ie Besitzfestlgung des deutschen städtischen Hausbesitzes in den ostmärkischen Städten ist eine der wichtigsten nationalen Fragen der Ostmarkenpolitik; der Angelpunkt dieses Problems ist jedoch die Beschaffung und Sicherung der Nachhypothek. Hier Abhilfe zu schaffen, ist um so dringender, als die Beschaffung der zweiten Hypothek für den deutschen Hausbesitzer in den kleinen ostmärkischen Städten noch schwieriger ist, als in den übrigen Städten des Reichs. Von einzelnen Städten, wie Neukölln, Schöneberg u. a., find jetzt Hypothekeninstitute für Nachhypotheken gegründet bzw. in Aussicht genommen, die durch Ausgabe von mündelsicheren Pfandbriefen unter Bürgschaft der betreffenden Kommune die notwendigen Gelder zur Hergabe zweiter Hypotheken beschaffen sollen. Dieser Weg ist in den ostmärkischen Städten infolge der geringen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der kleinen Städte und des nationalen Zwiespaltes nicht gangbar. Die Garantie von größeren Kommunalverbänden, Provinzen und Kreisen