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Der l'lane Brief
Aber eine Nivellierung der Staaten im Sinne des achtzehnten Jahrhunderts ist zur Erreichung dieses Ideals nicht nötig. Denn wenn sich ein großer Organismus bildet, ist es nicht nötig, daß seine Zellen alle einander gleich sind; im Gegenteil, je komplizierter der Organismus ist, um so eigenartiger ist das Sonderleben der Einzelzelle, um so eigenartiger ihre besonderen Funktionen. Das biologisch-soziologische Gesetz Spencers sagt: je größer der Aufbau, die Integration ist, um so größer ist die dadurch bedingte Differenzierung der Teile. In diesem Punkte paßt der Vergleich der Menschheit mit einem Organismus. Je besser die einzelnen Zellen, die Staaten, ihre Sonderaufgaben erfüllen, um so mehr dienen sie dem großen Organismus der Menschheit. Es gilt also, das Eigenleben der Einzelzelle zu erkennen und für ihre gesunde Entwicklung und Ausbildung zu arbeiten und sie in der höchsten Not sogar mit den Waffen zu verteidigen, um zugleich dem Gesamtleben des Ganzen und seinem Fortschritt dienen zu können. Je mehr die Idee des Nationalstaates mit seinem individuellen Wesen und seinem nötigen selbständigen Eigenleben innerhalb des Menschheitsganzen der Verwirklichung nahekommt, um so weniger können Staatsbürgertum und Weltbürgertum miteinander in Konflikt geraten.
Der blaue Brief
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nter obiger Überschrift erschien im Tag vom 3. September d. I. ein Aufsatz des Landtagsabgeordneteu Heß, in dem dieser unter Bezugnahme auf gleichartige Ausführungen von Dr. Zimmer und Müller-Koblenz im Landtage es für bedenklich erklärt, wenn die Justizverwaltung ihren Assessoren erst nach vieljähriger kom- missorischer Beschäftigung eröffne, daß sie auf Anstellung im Staatsdienst nicht zu rechnen hätten. Indem Dr. Heß aus die Zunahme solcher Fälle und die schwere wirtschaftliche und moralische Schädigung hinweist, von der ältere Leute durch eine verspätete Eröffnung dieser Art betroffen werden, verlangt er, die Justizverwaltung möge sich mit ihren Assessoren so eingehend beschäftigen, daß sie sich nach spätestens drei Jahren über deren Annahme oder Ablehnung entscheiden könne, damit die Abgewiesenen die Möglichkeit hätten, sich rechtzeitig nach einem anderen Beruf umzusehen. Der dann im Dienst behaltene Assessor solle ein Anrecht auf eine Richterstelle erworben haben und nicht mehr wegen „allgemeiner Unbrauchbarkeit" sondern nur noch wegen Verfehlungen entlassen werden können. Schicke man noch alten Assessoren den blauen Brief, so bedeute das