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Downingstreet und die Dominionen
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Downingstreet und die Dominionen

von Dr. Paul Müller-Heymer in London

on manchen führenden Kolonialengländern wird in letzter Zeit die These aufgestellt: „Das britische Weltreich ist zu einem Bündnis von fünf Nationen geworden." Und anschließend an diese Behauptung wird dann die Forderung verfochten, die äußere Form der britischen Reichsorganisation mit den tatsächlichen Zu­ständen in Einklang zu bringen, d. h. die Gleichberechtigung der fünf Staats- einheiten England, Kanada, Südafrika, Australien und Neuseeland durch formellen Staatsvertrag festzulegen.

Nicht weniger als sechs britische Regierungsämter kommen in Betracht, wenn man sich die Frage vorlegt, auf welche Weise England im Einzelfall seine souveräne Macht den Dominionen gegenüber dokumentiert. Das Foreign Office, das Kolonial Office, das Jndia Office, die Admiralty, das War Office und das Board of Trade haben bei Ressortfragen ungeachtet der dominialen Selbstverwaltungsrechte Kontrolle und Verantwortlichkeit. Als ein Überbleibsel aus der Zeit kolonialer Hörigkeit müssen wir es ansehen, daß die gesamte Korrespondenz der englischen Regierung mit den Dominionen noch heute durch das Kolonialamt geht. Im übrigen ist das Kolonialamt den Selbstverwaltungs­kolonien gegenüber bedeutungslos geworden. Es begnügt sich mit der Funktion einer Auskunftsstelle und Schreibstube, seit die Tochternationen gerade diesem Amt ihre eigene Regierungsgewalt abgerungen haben.

Durch die Verschiebung der politischen Machtverteilung wurde ganz von selbst das Auswärtige Amt zur tatsächlichen Vermittlungsstelle in allen das britische Reich und seine einzelnen Bestandteile betreffenden Fragen. Es wurde zum „Clearinghouse" der Reichsangelegenheiten. Downingstreet übernahm die Vermittlerrolle zwischen den Dominionen unter sich, zwischen den Dominionen und England einschließlich der Kronkolonien und schließlich zwischen den sünf Staatseinheiten des britischen Imperiums und dem Ausland.

Grenzboten IV 1913 4