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Internationales Recht und internationale Rechtsgemeinschaft
Er liest, daß der Strafe für Hochverrat
Das Gericht sie schuldig befunden,
Daß nach Kriegsrecht der Lohn für die Freveltat
Sie ereile in wenig Stunden,
Und daß zur Sühne der Eigenmacht
Der Tod durch die Kugel nur tauge.
Dem Brigadier, der die Order gebracht,
Blinkten Tränen im Auge. —
Dumpf rauschte der Strom an der Nheinbastiou. —
Es wich die Nacht, und der neue Tag Brach an mit Regenschauern; Der Wind strich durch die Rheinbastion Gewehr bei Fuß stand das Peloton. . . Elf Herzen taten den letzten Schlag Vor Wesels Festungsmauern.
Frührot lag über der Nheinbastion. —
Reinhard Meer
Internationales Recht und internationale Rechtsgemeinschaft
von Dr. jur. Eduard Hubrich, o. ö. Professor der Rechte in Greifswald
ie Ereignisse, welche sich in den letzten Jahren namentlich im Südosten Europas abgespielt haben, die wechselseitigen Beschuldigungen der beteiligten Nationen wegen Verletzungen des „Völkerrechts", haben auch dem deutschen Laienpublikum die Frage näher gerückt, ob es denn wirklich ein Beachtung forderndes internationales Recht und eine entsprechende internationale Rechtsgemeinschaft gebe. Es wird von der Theorie nähere Auskunft über die Natur des internationalen Rechts und das Wesen der internationalen Rechtsgemeiuschaft gefordert. Die Befriedigung dieses Verlangens scheint aber auch um deswillen um so gerechtfertigter, weil die dem Laienpublikum zugänglichsten Akte der deutschet! Reichsgesetzgebung den Begriff des Völkerrechts und das Vorhandensein einer inter-