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Wesel
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Internationales Recht und internationale Rechtsgemeinschaft

Er liest, daß der Strafe für Hochverrat

Das Gericht sie schuldig befunden,

Daß nach Kriegsrecht der Lohn für die Freveltat

Sie ereile in wenig Stunden,

Und daß zur Sühne der Eigenmacht

Der Tod durch die Kugel nur tauge.

Dem Brigadier, der die Order gebracht,

Blinkten Tränen im Auge.

Dumpf rauschte der Strom an der Nheinbastiou.

Es wich die Nacht, und der neue Tag Brach an mit Regenschauern; Der Wind strich durch die Rheinbastion Gewehr bei Fuß stand das Peloton. . . Elf Herzen taten den letzten Schlag Vor Wesels Festungsmauern.

Frührot lag über der Nheinbastion.

Reinhard Meer

Internationales Recht und internationale Rechtsgemeinschaft

von Dr. jur. Eduard Hubrich, o. ö. Professor der Rechte in Greifswald

ie Ereignisse, welche sich in den letzten Jahren namentlich im Südosten Europas abgespielt haben, die wechselseitigen Beschuldi­gungen der beteiligten Nationen wegen Verletzungen desVölker­rechts", haben auch dem deutschen Laienpublikum die Frage näher gerückt, ob es denn wirklich ein Beachtung forderndes inter­nationales Recht und eine entsprechende internationale Rechtsgemeinschaft gebe. Es wird von der Theorie nähere Auskunft über die Natur des internationalen Rechts und das Wesen der internationalen Rechtsgemeiuschaft gefordert. Die Befriedigung dieses Verlangens scheint aber auch um deswillen um so gerecht­fertigter, weil die dem Laienpublikum zugänglichsten Akte der deutschet! Reichs­gesetzgebung den Begriff des Völkerrechts und das Vorhandensein einer inter-