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Maßgebliches Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Rechtsfragen

Das Erbrecht des Reiches und die Ge­burtenzunahme. Die Reform des Erbrechts bezweckt in erster Linie, wie öfter dargelegt wurde, die Ausschaltung der entfernteren Ver­wandten zugunsten des Reiches, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung getroffen hat. Außerdem ist aber von verschiedenen Seiten, auch von namhaften Nationalökono- men, in älteren und neueren Schriften em­pfohlen worden, man solle einen Pflichtteil für den Staat festsetzen, der ihm von jeder Erb­schaft zufallen müsse. Es kann an dieser Stelle auf sich beruhen, ob der Vorschlag am letzten Ende mit einer Besteuerung der Erbschaften zusammenfällt oder nicht. Eine bemerkens­werte, eigenartige Gestaltung hat General­leutnant Ratgen in Straßburg i. E. dem Ge­danken gegeben. Er hat in der Köln. Zeitung vom 26. April 1911 eine Abhandlung unter dem Titel:Die elsässische Abwanderung seit 1371" veröffentlicht, in der er an der Hand amtlicher Materialien eine Zunahme der Ab­wanderung und eine Abnahme der Geburten ziffernmäßig /nachweist. Nach seiner Unter­suchung tamey im Jahre 1872 auf tausend Köpfe der mittleren Bevölkerung 36,4 Ge­burten, im Jahre 1910 dagegen nur noch 26,3; der Ausfall an Geburten beträgt im Elsaß für dieses eine Jahr 20589 Kinder. Durch die Beschränkung der Kinderzahl ver­schaffen sich die Elsässer nach französischem Vorbild Ruhe ini Hause, sie sparen an Kosten der Erziehung, ersparen sich Sorgen um das Fortkommen der Kinder und sichern ihnen ein größeres Erbteil. Ratgen wendet sich mit Nachdruck gegen diese Lebensfeigheit, diesen Mangel an Pflichtgefühl gegenüber der All­gemeinheit. Um dem bedrohlichen Übel ab­zuhelfen, schlägt er vor, von den Nachlässen

derjenigen Eltern, die weniger als vier Kinder haben, ein Kindesteil dem Staate zuzuweisen. Der Staat würde danach bei drei Kindern ein Viertel, bei zwei Kindern ein Drittel, bei einem Kinde die Hälfte uud bei Kinderlosig­keit den ganzen Nachlaß erhalten. Gern komme ich dem Wunsche des Herrn Verfassers nach, seinen im eigentlichen Sinne des Wortes fruchtbaren Gedanken dem Leserkreise der Grenzboten näherzubringen. Es springt in die Augen, daß die empfohlene Maßregel ein­schneidend ist > und daß sie in unveränderter Form kaun: verwirklicht werden wird. Auch darf der Gesichtspunkt der Bestrafung, der doch im Vordergrunde steht, nicht allein ent­scheiden, weil Kinderlosigkeit nicht immer auf bösein Willen oder auf wirtschaftlichen Er­wägungen der Beteiligten beruht. Der öffent­lichen Erörterung des Vorschlages steht auch wohl der Umstand im Wege, daß sich für eine scherzhafte Behandlung des Gegenstandes offen­bar ein weites Feld darbietet. Die Frage hat aber eine recht ernste Seite. Die Abnahme der Geburten ist beklagenswert unter jedeni Gesichtspunkt*). Sie gefährdet die Landesver­teidigung und alle wirtschaftlichen Interessen. Wissenschaftlich hat Henry George, der große Bodenresormer, in der klassischen Schrift proZress anä pavert^" schon Vor einem

") Auch in Preußen ist sie auffallend groß. Die Zahl der Lebendgeborenen hat im ersten Vierteljahr 1913 gegen das erste Vierteljahr 1912 um rund 10000 oder 3,4 Prozent ab­genommen. Im Deutschen Reiche ist nach deni Statistischen Jahrb. f. d. Deutsche Reich für 1912 folgender Geburtenrückgang fest­gestellt:

1903 : 2076660

1909 : 20383S7

1910 : 1932336