Freie Advokatur und numeru8 Llau8U8
von Gcrichtsassessor Lrich warschauer in Kattowitz
chlagworte sind gewiß mitunter recht nützlich. Sie bezeichnen oft in prägnanter Kürze wenn auch nicht die Sache selbst, so doch ungefähr dasjenige, worauf es vor allem ankommt, und bieten eine handliche, in der Form meistens gefällige Scheidemünze für den Alltagsverkehr, besonders aber ein wahrhaft glänzendes Agitationsmittel im Kampfe der Meinungen. Ihre Gefahr besteht natürlich darin, daß sie die Erörterung leicht auf der Oberfläche halten, daß sie den Blick starr auf einen Punkt ziehen und von allen Nuancen und Schattiernngen ablenken, kurz, daß sie geeignet sind, die Untersuchung einer Frage zu verwässern.
Die Gefahr wird gesteigert, wenn die Schlagworte im Wandel der Zeiten ihre sachliche Bedeutung verlieren, wenn das Gebiet sich verschoben hat, wenn sie daher Streitfragen in starrer Weise verewigen, die in dieser Form schon längst keine mehr sind. Dann geschieht es, daß ein hitziger Kampf entbrennt nicht um Dinge und Werke, sondern um Worte und Zeichen, daß alle Blicke sich krampfhaft nach einem Punkte richten, der ganz außerhalb des wahren Streitfeldes liegt und daß alles blind vorbeistürmt an den gegenwärtig allein ins Auge zu fassenden Zielen. Man jagt einem Phantom nach, kämpft gegen Windmühlen und indessen leidet die Sache selbst unermeßbaren Schaden.
Alle diese Erscheinungen kann man in reinster Form beobachten in der Behandlung derjenigen Fragen, die seit einer Reihe von Jahren und jetzt besonders eifrig über die Reform der rechtsanwaltschaftlichen Standesverfassung auftauchen. Um den Sachverhalt und den Stand der Frage in unserer Zeit recht würdigen zu können, bedarf es einer kurzen geschichtlichen Darlegung.
Friedrich der Große war den Advokaten nicht wohlgesinnt. Für alle Gebrechen der damaligen Justiz niit ihrem schriftlichen und geheimen Verfahren,
Grenzten III 1913 28