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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

bedeutsame, unter diesen Namen bekannte Stätten oder um einigermaßen hochstehende Völker handelte. Wo dies aber alles fehlt, wo alle Bedeutung und Kultur einzig und allein erst durch uns Deutsche gebracht ist, da ist es mehr denn Bescheidenheit, da ist es Ungerechtigkeit gegen uns selbst, wenn wir uns unterordnen und auf den deutschen Stempel verzichten. Es ist aber zugleich auch politische Unklugheit. Wir erschweren dadurch unsere Stellung und das innere Zusammen­wachsen mit dem deutschen Mutterlande. Die große Mehrzahl der Kenner betont, daß der nun einmal tatsächlich vorhandene kulturelle Tiefstand der Eingeborenen in unseren Schutz­gebieten für eine erfolgreiche Tätigkeit das Hervorkehren des Herrschertums durch uns, bei allem sonstigen menschlichen Wohlwollen, erfordert. Dem wird aber nicht entsprechend Rechnung getragen, wenn wir den Namen der Eingeborenen zu amtlicher Bedeutung verhelfen, wenn wir elende Weiler und Dörfer, die wir teilweise bis zu blühenden Städten oder zu Eisenbahnstationen erhoben haben, unter dem Namen des einstigen Nichts be­stehen lassen. Soweit das Deutschtum schöpfe­risch aufgetreten ist, soll dies auch im äußeren Namensklang zum Ausdrucke kommen I Wir sollten auch ferner der Tatsache nicht ver­gessen, daß sich in der Kolonialgeschichte aller Völker teilweise mehr oder weniger erfolg­reiche Bestrebungen der Kolonien, sich vom Mutterlande zu trennen, gezeigt haben. Sie werden dadurch erleichtert, wenn man darauf verzichtet, die überseeischen Besitzungen in der

Sprache seiner Bewohner, in dem Klänge und Anblick seiner Ortsbezeichnungen zu einem sichtbaren Bestandteile des Mutterlandes zu stempeln. Es liegt eine dauernde stille Mah­nung des Zusammenhaltens und der Zu­sammengehörigkeit in solchen äußeren Dingen. Was in dieser Hinsicht bis jetzt gefehlt ist, kann noch nachgeholt werden. Nicht bloß bei Neugründungen; auch bestehende Namen be­deutenderer Orte und Landschaften können allmählich durch deutsche Bezeichnungen ersetzt werden, wobei gleichzeitig auch eine Gelegen­heit gegeben ist, deutsche Männer zu ehren und im Gedächtnis festzuhalten, die für die Schutzgebiete gestrebt, gestritten und auch ge­litten haben. Man kann für eine gewisse Übergangszeit den seitherigen Namen noch in Klammern neben dem neuen deutschen Namen mitführen. Was in unseren Preußi­schen östlichen Provinzen möglich war und ist es sei z. B. auf die Umwandlung des alten Namens Jnowrazlaw in Hohensalza verwiesen ist selbstverständlich und zwar noch viel leichter in unseren Schutzgebieten durchführbar. Vielleicht gibt der in Aussicht gestellte Besuch unseres Kronprinzen in den Kolonien den Anstoß zu einer solchen Tat, die wirklich eine gut deutsche, gerechte und nützliche sein würde. Hier gilt es, ein Stück völkischer Eigenart in Gebieten, die ein Neu­deutschland sein sollen, zu schaffen und zu wahren!

Landgerichtsrat Gtto von Pfister in Darmstadt.

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