Verfassungskämpfe in Mecklenburg
Von Arthur Naschör in lvismar
as politische Leben als Ausschnitt menschlicher Lebensbetätigungen überhaupt pflegt sich im allgemeinen in starken Gegensätzen zu bewegen, und dieses anthropologisch-geschichtliche Gesetz ist auch in den neuesten Epochen seit Errichtung des Norddeutschen Bundes bei uns wahrzunehmen und zu beobachten. Einst war der Unitarismus, der Einheitsstaat, das Banner und das Feldgeschrei, um welches sich unter Führung zielklarer und willensstarker Männer und Patrioten Deutschlands öffentliche Meinung sammelte; immer neue Aufgaben gedachte man der Reichsgewalt zur gesetzgeberischen Lösung zuzuweisen, ihre verfassungsmäßige Zuständigkeit zu erweitern und zu vervollkommnen. Heute dagegen hütet man mit dem resignierten Zuge des Skeptikers den alten reichsrechtlichen Besitz, hütet die Rechte der Einzelstaaten gegen die demokratische Flut und zieht das Haltesignal des Föderalismus an der Eisenbahnstrecke des Reiches auf, um den in voller Fahrt dahinsausenden Zug des Radikalismus zum Halten zu bringen. U..^ von diesem Anschauungskreise aus vermeidet der Reichskanzler es peinlichst, sich als Chef der einzelstaatlichen Minister zu betrachten, soweit dje Auslegung der Reichsgesetze in Betracht kommen. Und wenn im Reichstage über die Handhabung der Bestimmungen des Neichsvereinsgesetzes, der Gewerbeordnung von feiten der Linken Klagelieder ertönen. — stets sind die Bundesratsbevollmächtigten mit der prozeßhindernden Einrede der mangelnden Zuständigkeit des bundesrätlichen Gerichtshofes in dem vorliegenden Streitfalle zur Hand. Einige zornige Äußerungen, Verwahrungen im Reichstage, Preßpolemiken, mitunter Grenzboten II 1813 10