Maßgebliches und Unmaßgebliches
Verwaltung
Ein preußisches Ansiedlungsamt? Dem
Plane der Errichtung einer besonderen staatlichen AnsiedlungSbehörde steht die Regierung einstweilen noch ablehnend gegenüber. „Einem solchen Projekt," so führte der Ministerpräsident in» vorigen Jahre aus, „würde entgegenstehen, daß wir damit den Grundbesitz noch mehr mobilisieren würden, als er es leider schon ist, daß wir die Güterpreise weiter in ungesunder Weise steigern würden, und daß es uns wahrscheinlich sehr schwer werden würde, auf diesem Wege leistungsfähige Neusiedlung zu schaffen. Und darauf kommt es doch an, daß die Neusiedler unter wirtschaftlich gesunden Bedingungen, daß sie nicht zu teuer wirtschaften." Es sind keine Anzeichen dafür vorhanden, daß die Regierung gegenwärtig anders darüber dächte.
Den hiermit zum Ausdruck gebrachten Bedenken wird man sich kaum verschließen können. Dennoch dürfte es angebracht erscheinen, darauf hinzuweisen, daß von hervorragenden Sachkennern sowohl im Preußischen Parlament wie in der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur immer wieder die Notwendigkeit einer behördlichen Zentralisierung der neudeutschen Binnensiedlungspolitik betont worden ist.
Bei der Beratung des Besitzbefestigungsgesetzes im Hause der Abgeordneten (74. Sitzung vom 17. Mai 1912, Seite 6174) wies der Abgeordnete Viereck darauf hin, daß, während auf dem Platten Lande die Aufgaben der Ost- markenpolitik sowohl durch Ansiedlung wie durch Besitzbefestigung sich nach einem großzügigen Plane vollzögen, für die Städte ein
einheitlicher Plan anscheinend fehle. Beteiligt seien an der Ostmarkenpolitik in den Städten der Minister des Innern im allgemeinen und namentlich in bezug auf die kulturelle Hebung, an der auch der Kultusminister Anteil hat, ferner der Landwirtschaftsminister durch die Unterstützung der Pfandbriefanstalt und die Förderung der Arbeiteransiedlung, sowie der Eisenbahnminister durch Verbesserung des Verkehrs und Seßhaftmachung von Arbeitern. Es sollten auch beteiligt sein der Handels- mimster, indem er Handel und Gewerbe in den Ostmarken einer besonderen Prüfung und Förderung unterzöge und auch Wohl der Kriegsminister, indem er prüfte, wo man den Städten durch Garnisonen aufhelfen könnte und müßte. „Wenn man eine einheitliche Durchführung der Pläne der Regierung beabsichtigt, so vermisse ich, daß dafür keine einheitliche Instanz vorhanden ist, welche prüft, wie die Tätigkeit in den einzelnen Zweigen zusammenwirkt und wie die eine die andere beeinflußt oder gar zurückdrängt! ich vermisse auch die gemeinschaftliche Anleitung für die Gesichtspunkte, nach denen die Ostmarkenpolitik im ganzen zu führen ist. Ich möchte Wohl wünschen, daß hierfür eine Zentralinstanz geschaffen würde, die Wohl in den Händen des Herrn Ministerpräsidenten liegen müßte."
In Anlehnung an diese Gedankengänge bemerkte Freiherr von Zedlitz und Neukirch in der darauffolgenden Sitzung (Haus der Abgeordneten, 75. Sitzung vom 18. Mai 1912, Seite 6240): „Ich glaube, es verdient ernste Erwägung, ob man nicht die Ansiedlungs- kommissionen als Zentralstelle für die gesamte