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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Volkswirtschaft

Zur Frage der Deckung der neuen Heeres­vorlage. Der Gedanke der Aufbringung der für die Heeresvorlage erforderlichen Gelder durch eine den: Steuerwesen des Mittelalters ent­nommene, seither nicht mehr übliche außer­ordentliche Vermögenssteuer, eineSchätzung" oderBeede", legt dem Wirtschaftshistoriker den Gedanken nahe, warum unsere Regierung, wenn sie nun schon einmal zum steuerlichen Rüstzeuge des Mittelalters greifen will, nicht auch auf den Gedanken gekommen ist, weitere Mittel zur Deckung der Heeresvorlage durch die im Mittelalter so gerne geübte Maßregel einer außerordentlichen Münzprägung auf­zubringen.

Wir haben gegenwärtig in Deutschland bekanntlich einen auf 20 Mark auf den Kopf der Bevölkerung gesetzlich beschränkten Umlauf von Silber- und anderen Scheidemünzen und es ist niemand verpflichtet, diese Scheide­münzen in höherem Betrage als bis zu 20 Mark als Zahlung zu nehmen. Deutsch­land geht in dieser Beziehung an? weitesten von allen Kulturstaaten. Denn in Frank­reich gelten die in großen Mengen Frank­reich besitzt etwa 55 Franken Silber auf den Kopf der Bevölkerung umlaufenden silbernen Fünffrankenstücke in jedem Betrage als Zahlung; in England, dem Musterlande der Goldwährung, gilt das Silber als Zahlung bis zu 2 Pfund, also bis zu 40 Schilling; in Österreich-Ungarn müssen die silbernen Fünfkronenstücke bis zu 280 Kronen als Zahlung genommen werden.

Was wäre also Sonderliches dabei, wenn in Deutschland das Silber künftig als gesetz­liches Zahlungsmittel bis zum Betrage von 50 Mark anerkannt und gleichzeitig die Menge des Silbers von 20 Mark auf 50 Mark auf den Kopf der Bevölkerung vermehrt würde? Das ergäbe bei 60 Millionen Einwohnern eine Mehrprägung von 1800 Millionen Mark Silbergeld und da gegenwärtig der Preis eines Pfundes Feinsilber, aus dem bekannt­lich genau 100 Mark Silbergeld geprägt werden, nur 41 Mark beträgt, würden hundert

silberne Markstücke zuzüglich der PrSgekosten von etwa 3 Mark auf höchstens 44 Mark zu stehen kommen, also an 100 Mark Silber­geld ein Münzgewinn von nicht weniger als 56 Mark entstehen. Eine Neuprägung von 1800 Millionen Mark Silbergeld würde also einen Münzgewinn von 1008 Millionen Mark oder rund einer Milliarde bringen.

Daß der deutsche Binnenverkehr recht Wohl in der Lage wäre, diese vermehrte Silber­menge zu verdauen, steht außer allem Zweifel; fehlt es doch namentlich auf dem Lande fort­während an Kleingeld. Die Goldwährung wäre durch diese Münzmaßregel in keiner Weise beeinträchtigt; ihrem Grundsatze wäre mit dieser Änderung des bestehenden Münz­gesetzes in keiner Weise zunahe getreten, viel­mehr wären die für den kleinen Binnen­verkehr dadurch weiter zur Verfügung ge­stellten 1,8 Milliarden kleiner Zahlungsmittel in hohtzm Grade geeignet, den Geldmarkt zu erleichtern und der Reichsbank und den übrigen Zettelbanken des Reichs die Deckung ihrer Noten mit Gold weiter zu ermöglichen. Wohl aber wären die 40 Millionen Mark, welche diese Milliarde zur Tilgung unserer Reichs­schuld mittelst freihändigen Aufkaufs der den Markt überschwemmenden Reichsschuldtitel verwendet jährlich an Zinsersparnis bedeuten Würde, ein sehr brauchbares Mittel nicht nur zur Deckung eines Teils der für die neue Heeresvorlage nötigen laufenden Mittel, son­dern auch zur Erleichterung unseres über­lasteten Anlehensmarktes und Verbesserung der Kurse unserer Staatsfonds.

Vielleicht wäre dabei auch um auch auf diese Seite der Sache noch hinzuweisen der Gedanke zu erwägen, ob nicht ein Teil des MünzgewinnS vielleicht 120 Millionen, entsprechend der Goldreserve im Juliusturm für Zwecke der Heeresverwaltung für den Mobilmachungsfall zur Verdopplung des Kriegsschatzes zurückzulegen wäre.

Man sieht, der Gedanke verdient jedenfalls, in nähere Erwägung gezogen zu werden. Dr. Nübling, Landtagsabgeordncter, Schloß Nenstanplingen