Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Volkswirtschaft
Zur Frage der Deckung der neuen Heeresvorlage. Der Gedanke der Aufbringung der für die Heeresvorlage erforderlichen Gelder durch eine den: Steuerwesen des Mittelalters entnommene, seither nicht mehr übliche außerordentliche Vermögenssteuer, eine „Schätzung" oder „Beede", legt dem Wirtschaftshistoriker den Gedanken nahe, warum unsere Regierung, wenn sie nun schon einmal zum steuerlichen Rüstzeuge des Mittelalters greifen will, nicht auch auf den Gedanken gekommen ist, weitere Mittel zur Deckung der Heeresvorlage durch die im Mittelalter so gerne geübte Maßregel einer außerordentlichen Münzprägung aufzubringen.
Wir haben gegenwärtig in Deutschland bekanntlich einen auf 20 Mark auf den Kopf der Bevölkerung gesetzlich beschränkten Umlauf von Silber- und anderen Scheidemünzen und es ist niemand verpflichtet, diese Scheidemünzen in höherem Betrage als bis zu 20 Mark als Zahlung zu nehmen. Deutschland geht in dieser Beziehung an? weitesten von allen Kulturstaaten. Denn in Frankreich gelten die in großen Mengen — Frankreich besitzt etwa 55 Franken Silber auf den Kopf der Bevölkerung — umlaufenden silbernen Fünffrankenstücke in jedem Betrage als Zahlung; in England, dem Musterlande der Goldwährung, gilt das Silber als Zahlung bis zu 2 Pfund, also bis zu 40 Schilling; in Österreich-Ungarn müssen die silbernen Fünfkronenstücke bis zu 280 Kronen als Zahlung genommen werden.
Was wäre also Sonderliches dabei, wenn in Deutschland das Silber künftig als gesetzliches Zahlungsmittel bis zum Betrage von 50 Mark anerkannt und gleichzeitig die Menge des Silbers von 20 Mark auf 50 Mark auf den Kopf der Bevölkerung vermehrt würde? Das ergäbe bei 60 Millionen Einwohnern eine Mehrprägung von 1800 Millionen Mark Silbergeld und da gegenwärtig der Preis eines Pfundes Feinsilber, aus dem bekanntlich genau 100 Mark Silbergeld geprägt werden, nur 41 Mark beträgt, würden hundert
silberne Markstücke zuzüglich der PrSgekosten von etwa 3 Mark auf höchstens 44 Mark zu stehen kommen, also an 100 Mark Silbergeld ein Münzgewinn von nicht weniger als 56 Mark entstehen. Eine Neuprägung von 1800 Millionen Mark Silbergeld würde also einen Münzgewinn von 1008 Millionen Mark oder rund einer Milliarde bringen.
Daß der deutsche Binnenverkehr recht Wohl in der Lage wäre, diese vermehrte Silbermenge zu verdauen, steht außer allem Zweifel; fehlt es doch namentlich auf dem Lande fortwährend an Kleingeld. Die Goldwährung wäre durch diese Münzmaßregel in keiner Weise beeinträchtigt; ihrem Grundsatze wäre mit dieser Änderung des bestehenden Münzgesetzes in keiner Weise zunahe getreten, vielmehr wären die für den kleinen Binnenverkehr dadurch weiter zur Verfügung gestellten 1,8 Milliarden kleiner Zahlungsmittel in hohtzm Grade geeignet, den Geldmarkt zu erleichtern und der Reichsbank und den übrigen Zettelbanken des Reichs die Deckung ihrer Noten mit Gold weiter zu ermöglichen. Wohl aber wären die 40 Millionen Mark, welche diese Milliarde zur Tilgung unserer Reichsschuld mittelst freihändigen Aufkaufs der den Markt überschwemmenden Reichsschuldtitel verwendet jährlich an Zinsersparnis bedeuten Würde, ein sehr brauchbares Mittel nicht nur zur Deckung eines Teils der für die neue Heeresvorlage nötigen laufenden Mittel, sondern auch zur Erleichterung unseres überlasteten Anlehensmarktes und Verbesserung der Kurse unserer Staatsfonds.
Vielleicht wäre dabei auch — um auch auf diese Seite der Sache noch hinzuweisen — der Gedanke zu erwägen, ob nicht ein Teil des MünzgewinnS — vielleicht 120 Millionen, entsprechend der Goldreserve im Juliusturm — für Zwecke der Heeresverwaltung für den Mobilmachungsfall zur Verdopplung des Kriegsschatzes zurückzulegen wäre.
Man sieht, der Gedanke verdient jedenfalls, in nähere Erwägung gezogen zu werden. Dr. Nübling, Landtagsabgeordncter, Schloß Nenstanplingen