Ziele und Ergebnisse der Naturschutzbeivegung
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Auch in den übrigen europäischen Ländern und deren Kolonien macht der Naturschutz erfreuliche Fortschritte. In Österreich-Ungarn gibt es zurzeit schon folgende Freistätten: das Urwaldgebiet Kubanu (Böhmerwald) des Fürsten Schwarzenberg-Krummau, die Fürstlich Liechtensteinsche Reservation in Mähren, die vom Baron Rothschild eingerichteten Reservationen bei Dürnstein (Niederösterreich) und Gottesgarten bei Zößnitz in Nordböhmen, den 17^ Quadratkilometer großen Urwalddistrikt an den Hängen des Klekovacagebirges im nordwestlichen Bosnien, endlich die ungarische Wasservogelschutzstation Pußta Haraszt. Schweden besitzt bereits mehrere bedeutende Nationalparks, Dänemark einige Dünenlandschaftsreservate, Frankreich hat einige Teile des Waldes von Fon- tainebleau unter den Schutz der Regierung gestellt, England schützt zwölf „natürliche Landschaftsbilder" und außerdem zwei Waldgebiete in der Nähe von London. Holland hat eine See- und Sumpflandschaft im Nardermeergebiet (südlich von der Zuidersee) mit Brutplätzen des Löffelreihers zum Reservat erklärt und auf Java ein größeres Urwaldgebiet unter die Verwaltung des botanischen Gartens zu Buitenzorg gestellt, Australien und Neuseeland haben große Nationalparks bei Sidney und auf dem Wilsonsvorgebirge in Victoria eingerichtet.
Die Frage, wie sich der private Naturfreund auf dem Gebiete des Naturschutzes betätigen kann, ist leicht zu beantworten. Zunächst sei ihm empfohlen, einem der genannten Vereine beizutreten und durch den überall sehr mäßigen Jahresbeitrag sein Scherflein zu dem schönen Werke beizusteuern. Sodann aber mag er in seinem Bekanntenkreise aufklärend wirken und namentlich bei den Weidmännern ein Wort der Fürsprache für die am meisten gefährdeten und von der gänzlichen Vernichtung bedrohten Vögel der Heimat, als da sind: Seeadler, Fischadler, Uhu, Wanderfalke, Kolkrabe, Schwarzstorch, Kranich, Fischreiher, Eisvogel, Wiedehopf, Blaurake und Wasserstar, einlegen. Endlich aber mag er sich einmal selbst auf dem Nächstliegenden Gebiete des Naturschutzes, dem des praktischen Vogelschutzes betätigen. Die beste Anleitung dazu findet er in dem schon erwähnten, geradezu klassischen Handbuch des Vogelschutzes von Dr. Karl Hennicke (Creutzsche Verlagsbuchhandlung, Magdeburg, geh. M. 6,50, geb. M. 7,SO), das nicht nur eingehend die fortschreitende Abnahme der Vögel nachweist und die Notwendigkeit des Vogelschutzes vom ethischen, ästhetischen und wirtschaftlichen Standpunkte aus begründet, sondern vor allem auch die Ausführung des Vogelschutzes in seinen verschiedenen Zweigen: Beschaffung von Nistgelegenheiten, Herrichtung von kleinen Freistätten sür Vögel, Fütterung, Bade- und Tränkplätze, Maßnahmen gegen Vogelfeinde in der Tierwelt usw. in außerordentlich ansprechender und überzeugender Form behandelt. Sehr dankenswert sind ferner die in diesem Buche zum erstenmal versuchte Darstellung der Geschichte des Vogelschutzes und die Zusammenstellung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Eine Anzahl Tafeln nach photographischen Aufnahmen und mehr als zweihundert Textabbildungen erläutern den Text des Buches in der glücklichsten Weise.