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Handle oder stirb I
Konsumenten aller Gebrauchsartikel aufgezwungen werden. Bei der fortwährenden Steigerung der Bodenpreise werden lediglich immer größere Summen nutzlos in den Boden versenkt und allgemeinen Zwecken entzogen. Es ist nicht erkennbar, wie die Beseitigung dieses Zustandes schädlich auf die Nationalwirtschaft wirken sollte.
Bekannte neuere Berechnungen des Nationalvermögens, vorgenommen zum Erweis der Stärke Deutschlands im Vergleich zu anderen Nationen, haben sreilich den Wert des deutschen ländlichen und städtischen Bodens auf etwa 100 Milliarden geschätzt und dabei den vollen Kaufpreis in Rechnung gestellt. Vom Standpunkt dieser Schätzung aus würde die Bodennormaltaxe allerdings eine Niederhaltung des Nationalvermögens bedeuten. Aber es kann wohl zweifelhaft sein, ob die Tatsache, daß der Deutsche den Grund und Boden sehr teuer bezahlen muß, wirklich ein Moment pekuniärer Stärke darstellt und nicht vielmehr ein geldverzehrendes Moment der Schwäche, ja, ob man sich bei jener Berechnung unserer nationalen Stärke nicht auf den Bodenertrag, und diesen nicht einmal kapitalisiert, sondern in seinem Jahresdurchschnittswert, zurückziehen müßte. Jener Kaufwert von 100 Milliarden dürfte nur imaginär sein. Jedes einzelne Grundstück hat freilich ebenso wie ein größerer Komplex von Grundstücken einen Kaufpreis. Die Summe aller Grundstücke aber, das ist das Gebiet des Deutschen Reiches, hat keinen Kaufpreis, da sie nicht feil stehen und keinen Käufer haben können. Auf dem internationalen Markt kann aber der Verkauf von Grund und Boden im Verhältnis zu den: ganzen Gebiet des Reichs nur eine verschwindende Rolle spielen, Zeiten wie die des Napoleonischen Länderschachers werden ja hoffentlich nicht wiederkehren. Es scheint also, daß, im Unterschied von der inländischen Steuergesetzgebung, für internationale Vergleiche der zumal bei kriegerischen Verwicklungen gar nicht zu realisierende Kaufwert des Grund und Bodens außer Ansatz bleiben muß. In dieser Beziehung mag auch darauf hingewiesen werden, daß in jenen bekannten Berechnungen der Grund und Bodenwert der Kolonien und Indiens nicht in Ansatz gebracht worden ist. Eine verschiedene Behandlung des dortigen Grund und Bodens von dem des Mutterlandes dürfte aber kaum gerechtfertigt sein. Die Stärkeverhältnisse Deutschlands, Englands, Frankreichs und Italiens würden aber bei Berücksichtigung der kolonialen und indischen Bodenwerte wesentlich anders erscheinen und es würde sich wohl zeigen, daß das ungeheure Überwiegen der Bodenwerte auf feiten Englands den wirklichen Machtverhült- nissen nicht entspräche. Die Stärke einer Nation durch ihr Vermögen ausgedrückt besteht eben nur in dem Sinne, von dem. was sie mit dem Vermögen zu leisten vermag. Das wird aber beim Grund und Boden nicht durch seinen Kaufwert, sondern durch seinen Ertrag bestimmt. Auch bei der Gewährung von Kredit an den Staat wird der Kauftzreis des Staatsgebiets schwerlich und nur höchst bedingt in Rechnung gestellt werden können. Nach alledem scheint für die Nationalwirtschaft auch vom internationalem Standpunkte aus kein