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Stärke und Macht des Deutschtums in den baltischen Provinzen
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stärke und Macht des Deutschtums in den baltischen Provinzen

von Os. R, Stcivcnhcigen

ie äußere rechtliche Grundlage deutschen Lebens in den drei Ostseeprovinzen war bis in die siebziger und achtziger Jahre des neunzehnten Jahrhunderts das sogenannte Privilegium Sigis- mundi Augusti vom 23. November 1561. Durch die Urkunde wurden den Stünden Livlands bei ihrer Unterwerfung unter die polnische Herrschaft die Freiheit lutherischen Glaubens, deutscher Sprache, eigenen Rechts und eigener Verwaltung garantiert. Dasselbe geschah bei der Unterwerfung unter das Szepter PeterS des Großen (1710). Fortan wurden Livland und Estland, zu denen nach der Abdankung Herzog Peters 1795 auch Kurland kam, von deutschen Ständen und Beamten nach hergebrachtem deutschen Recht in deutscher Sprache verwaltet. Als „Landeskirche" galt offiziell die lutherische. Auf der Universität Dorpat, dem Polytechnikum zu Riga, in allen mittleren und höheren Schulen wurde deuisch unterrichtet. Lettisch und estuisch warm die für die Landbevölkerung gegründeten Volksschulen. Wer von den Letten oder Esten höher hinauf wollte, mußte deutsche Sprache und Bildung aufnehmen. Bis auf das Fehlen eines deutschen Bauernstandes konnte das Land als rein deutsch gelten. Auf dein Lande herrschte der durch­weg deutsche Großgrundbesitz, in den Städten teilte sich der deutsche Kauf­mann und der deutsche Handwerker in das Regiment, Da würde 1877 an die Stelle der alten ständischen Stadtversassung (Rat und Gilden) die demokratische russische Städteordnung eingeführt. 1838 wurde eine Polizei- deform" durchgeführt. Durch die „Justizreform" vom Jahre 1839 wurden die alten Rechtsgrundlagen beiseite geschoben. Das Russische wurde Landes­sprache. Die mit dem örtlichen Leben vertrauten einheimischen Beamten wurden beseitigt. Gleichzeitig wurde das Russische als Unterrichtssprache in den Schulen und Hochschulen eingeführt. Der lutherischen Kirche war der Charakter einer Landeskirche schon früher genommen. Durch das Kirchengesetz von 1332 wurde sie zu einer bloß geduldeten neben der herrschenden griechisch orthodoxen Kirche. Die Hungerjahre 1839 bis 1841 führten der Staatskirche, besonders in Livland, mehrere tausend durch Laudversprechungen geköderte „Bekehrte" SU. Als die Getäuschten den Betrug bemerkten, war es zu spät. Das russische Gesetz verbot bis 1905 den Austritt aus der griechisch-orthodoxen Kirche. Die Gewissensnot der Konvertiten machte sich die Negierung zunutze, indem sie die