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Die englische Arbeiterschaft und die Wehrpflicht
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Die englische Arbeiterschaft und die Wehrpflicht

zutauschen, was wieder für die Einzelpersönlichkeit von hohem Wert ist, das ist der Boden, auf dem die allgemeine Wehrpflicht gedeiht. Denn sie ist hier nur die logische Durchführung des Verhältnisses zwischen dem einzelnen und dem Staat, eines auf Gegenseitigkeit beruhenden Verhältnisses, in dem das Recht des Staates auf Existenz und Willensbetätigung als Grundlage der Wohlfahrt des einzelnen anerkannt ist. England kennt eine Staatsidee in diesem Sinne nicht. Was als Staatsform in England erscheint, ist nur das durch Herkommen und Erfahrung ausgestaltete Organ einer Gesellschaft, die nur die natürlich gewachsene Vereinigung unzähliger Einzelmteressen ist. Jahrhundertelange Ge­wöhnung hat diese Einzelinteressen überall an die erste Stelle gebracht. Jeder erhebt den Anspruch, in dem, was er für sich zu tun beliebt, so wenig wie irgend möglich eingeschränkt zu sein. Wenn diese Einzelinteressen trotzdem nicht auseinander laufen, sondern in ihrer Gesamterscheinung merkwürdig gleich­gerichtet sind, so hängt das mit der Natur des Landes und dem Charakter des Volkes zusammen. Dadurch ist im Laufe der Geschichte Englands den zentri­fugalen Kräften in der englischen Gesellschaft ein Gegengewicht gegeben worden, das sich in der Starrheit der Sitten, in dem vielberufeneneant" und ver­wandten Erscheinungen äußert. Vor allem aber ist es der nationale Dünkel und der als Summe so vieler gleichgerichteter egoistischen Interessen unendlich gesteigerte Machtwille der englischen Gesellschaft, der im gesamten politischen Wirken ein Auseinanderfallen verhütet. Was für ein Unterschied gegen einen Staatsbegriff, der auf einem sorgfältig durchdachten Zusammenwirken sich ineinander fügender Einzelkräfte beruht!

Hiernach muß man sich fragen: was soll dieser englischen Gesellschaft eine Einrichtung wie die allgemeine Wehrpflicht, deren geistige Grundlage die Zurückstellung des Einzelinteresses gegenüber dem Staatsbegriff ist? Es fehlt ja jede Voraussetzung dafür; es fehlen auch alle die Möglichkeiten, die den gleichen Staatsbegriff auch auf anderen Gebieten zum Ausdruck bringen und dadurch einen Ausgleich für die unvermeidliche Kräfteverschiebung in der Volkswirtschaft schaffen.

Wenn man über die hier gegebenen Andeutungen näher nachdenkt, so wird man verstehen, daß das englische Nationalgefühl sich keineswegs mit dem deckt, was wir dabei als beinahe selbstverständlich vorauszusetzen geneigt sind. Es fehlt ihm jede Beimischung dessen, was wir Staatsgefühl nennen. Der Engländer wünscht und erwartet, daß er in seinem Lande das beste finde, was ein vernünftiger Egoismus für sich verlangen kann. Dazu ist notwendig, daß England blüht und gedeiht, vor allem aber die ganze übrige Welt beherrscht und seinen Wünschen unterordnet. Dafür müssen diejenigen sorgen, die als Vertrauensmänner des Volkes die Geschäfte führen. Was nützt ihm dazu eine Einrichtung, die ihm Opfer zumutet an persönlicher Bequemlichkeit und Erwerbs­möglichkeit? Daß er in Steuern und ähnlichen Verpflichtungen an die Allgemein­heit zur Bestreitung gewisser gemeinsamer Bedürfnisse beitragen muß, ist ihm