Pflichtjugendwehr oder wehrhaste Erziehung?
«Line Erwiderung und eine Begründung von Oberlehrer Dr. N). Warstat
n seinem Aufsatz „Die Notwendigkeit einer deutschen Pflichtjugendwehr" (Heft 34 der „Grenzboten") erklärt Amtsrichter Dr. Philipp meinen Vorschlag, die Schulen (Volks-, Fortbildungs-, Mittel- und höheren Schulen) zu Trägern der Jugendwehrorganisation oder vielmehr zu Organen der Erziehung zur Wehrhaftigkeit zu machen*), für bedenklich, obgleich er selbst kurz vorher darauf hingewiesen hat, daß schon die großen Führer der Befreiungskriege Scharnhorst, Gneisenau, Stein, „die Aufnahme einer soldatischen Erziehung in das deutsche Schulwesen gefordert" hätten, und obgleich er selbst sich darüber beklagt hat, daß die Mahnungen dieser Männer ungehört verhallt seien.
Philipp erklärt jenen Vorschlag trotzdem für bedenklich, weil er fürchtet, daß durch die Einbeziehung der militärischen Jugenderziehung in das Gebiet der Schulerziehung gleichzeitig ihr rein militärischer Charakter gefährdet werde. Und diese Befürchtung ist wohl begründet. Auf eine derartige Beeinträchtigung des rein Militärischen zugunsten des Allgemeinerzieherischen, oder besser gesagt: auf die Unterordnung und Einordnung der militärischen Jugenderziehung in eine allgemeine Erziehungsreform zielte mein Vorschlag tatsächlich hin. Es ist ja nun sehr verständlich, daß ein begeisterter Vertreter des Jugendwehrgedankens energisch für die Wahrung des rein militärischen Charakters der Jugendwehr eintritt, ja diesen rein militärischen Charakter noch weiter zu verstärken sucht. Philipp verlangt, daß die Jugendwehren eine Einrichtung des Heeres, ein rein militärisches Organ bleiben, den militärischen Kommandostellen unterstellt und militärischer Führung und Aufsicht unterworfen sein sollen. „Führer müssen im wesentlichen nur tatkräftige, junge Offiziere und Unteroffiziere sein. Denn es kommt vor allem auf das rein militärische Können an."
Den Beweis für die Notwendigkeit dieser Forderung bleibt Philipp allerdings schuldig; denn die Tatsache, daß im feindlichen und neutralen Auslande eine derartige rein militärische Jugendvorbildung eingeführt ist, braucht doch nicht unbedingt auch für unsere deutschen Verhältnisse als maßgebend und beweisend angesehen zu werden. Wir müssen daher, bevor wir zu dem Vor-
*) Vgl. meinen Aufsatz „Die Zukunft der Jugendpflege" in Heft 23 der „Grenzvoten".