Das Nationalitätsprinzip und die natürlichen Grenzen des Staates
von Dr. zur. R. Strahl
rennender als je tritt heute die Frage nach der Bedeutung des Nationalitätsprinzips und seiner Tragweite für den Aufbau der Staaten an uns heran.
Bausteine der Geschichte, Schachfiguren im Spiele der Weltpolitik sind die Staaten. Die Staaten selbst sind veränderliche Größen. Werden und Vergehen, Wechsel der Kräfte, der ewige Wandel des Irdischen ergreift auch sie. Sie lassen sich lebenden Organismen vergleichen: Anziehen und Abstoßen, Vereinigung und Trennung. Entstehen. Wachsen und Verfall sind Erscheinungen im Staatenleben, denen sie in ähnlicher Weise wie alle Lebewesen unterworfen sind.
Die beiden großen Grundlagen für die äußere Gestaltung des Staates sind Staatsgebiet und Staatsvolk.
Man hat sich zu allen Zeiten mehr oder weniger bewußt bemüht, aus diesen beiden Faktoren Normen sür den natürlichen Umfang, für die vernunftgemäße Einheit der Staaten zu gewinnen: beide Begriffe in ein regelrechtes, zweckentsprechendes Verhältnis zueinander zu bringen. Lange Zeit hindurch sah man das Staatsgebiet als das grundlegende Prinzip an, dem sich die Bildung des Staatsvolkes anzupassen und anzubequemen hatte. Erst im neunzehnten Jahrhundert brach sich die Anschauung mehr und mehr Bahn, daß umgekehrt völkische Eigenart sür Umfang und Begrenzung des Staatsgebietes maßgebend sein sollte. Seinen Ausdruck findet dieser Gedanke in dem Nationalitätsprinzip: die Nation, die sich aus Blutsgemeinschast herleitende Sprach- und Kultureinheit, sollte danach die natürliche Grundlage auch für die territoriale Grenzboten II 1916 9