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Die Besteuerung des Kriegsgewinns - eine Steuerungerechtigkeit
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Die Besteuerung des Ariegsgewinns eine Hteuerungerechtigkeit

von Prof. ZVittscherosky

ie großen geschäftlichen Vorteile, die einer Minderheit unserer deutschen Mitbürger während des Krieges und durch den Krieg erwachsen, haben den Gedanken aufsprießen lassen, die erzielten Geschäftsgewinne mit einer besonderen Steuer zu belegen. Warum das geschehen soll, ist nicht ohne weiteres klar erkennbar. Gewiß, zum Kriegführen gehört Geld, sehr viel Geld, und wenn der Staat in argen Geldschwierigkeiten steckt, so langt er nach den Geldmitteln, die ihm am leichtesten zugänglich erscheinen. Die Vermögensbesteuerung wäre, falls das Steuerschiff nebst den anderen Geldschiffen in schwerem Kriegssturm auf einer Sandbank festsäße, eine Angelegenheit, über die sich reden ließe. Aber, wie angedeutet, nur die äußerste Notwendigkeit könnte eine Maßregel rechtfertigen, durch die von den Kapitalisten ein außerordentlicher Kriegstribut eingefordert wird, ohne nachdenklichen steuerpolitischen Erwägungen sich hinzugeben. Dieser Fall liegt jedoch im Deutschen Reich offenbar nicht vor. Über die Stärke unserer finanziellen Kriegsrüstung wissen wir nach dem Ergebnis der beiden Kriegsanleihen genügend Bescheid. Und werden die zur Verfügung stehenden Milliarden auf­gebraucht sein, so daß die vom Reichstag bewilligten weiteren Kredite in Anspruch genommen werden müssen, so dürste eine etwa aufzuerlegendeKriegssteuer" auch nicht die rohe Form eines einfachen Rückgriffs auf den privaten Ver­mögensbesitz annehmen. Beiläufig sei hierzu eingeschaltet, daß der in der bureaukratischen Tretmühle noch jugendfrische neue Reichsschatzsekretär den Gedanken einer Reichssteuer vorläufig überhaupt abgelehnt hat. Die Einführung einer Kriegsgewinnsteuer ist demnach durch fiskalische Erfordernisse keineswegs bedingt. Andere Gründe müssen also für das Wohlwollen maßgebend sein, mit dem ein solcher Steuerplan von der öffentlichen Meinung aufgenommen und auch in den Parlamenten bewillkommnet worden ist.

In den Grenzboten (Nr. 13) ist eine Steuer auf Kriegsgewinn unter dem Titel einerEinkommenvermehrungssteuer" aus Gründen des Billigkeits­empfindens empfohlen worden. Etwas ausführlicher hat kürzlich Justizrat Bamberger in der Täglichen Rundschau (Nr. 118, 135, 178) denselben Gedanken