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Die litauisch-baltische Frage
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Die litauisch-baltische Frage

von Dr. Gaigalcit, Mitglied des preußischen Hauses der Abgeordneten

n seinem im Herbst 1914 in Königsberg überdie ostpreußischen Grenzlande" gehaltenen Vortrage hat Geheimrat Bezzenberger auch die Frage der nach einer eventuellen Niederlage Rußlands notwendig werdenden Neugestaltung der politischen Lage der baltischen Völker berührt. Er führte aus, daß die Litauer und Letten in einem neuen Staatengebilde zusammengehören sollten, wenn auch die Letten in Sprache und Kulturstand von den Litauern nicht unbeträchtlich ver­schieden wären. Dieses gemeinsame Staatsgefüge könnte noch durch Hinzunahme der Esten komplettiert werden. Von manchen Seiten ist darauf hingewiesen worden, daß es verfrüht sei, im Anfangsstadium eines Krieges bereits die eventuell aus ihm resultierenden Folgen, zumal territoriale Veränderungen, einer Erörterung zu unterziehen. Indessen ist es männiglich bekannt, daß im Volke derartige Erörterungen einen weiten Raum einnehmen, und der Volkswille für den Fall eines siegreichen Ausganges des Krieges Landerwerb als wünschens­wert voraussetzt, ohne allerdings dabei zu erwägen, ob nicht aus bis dahin unbekannten und unerwogenen Gründen solch Gebietserwerb schädlich, uuheilvoll und mit großen Opfern für das stegreiche Volk verknüpft sein könnte. Immerhin ist es nützlich und erforderlich, daß die Regierung eines kriegführenden Staates, der Ausficht auf Sieg hat, schon rechtzeitig Erwägungen darüber anstellt, was für Aufgaben ihr beim Friedensschluß entstehen, wie sie für die Zukunft ihre Macht stärken und den Gegner, bei dem naturgemäß Revanchegelüste wach­gerufen worden sind, entsprechend schwächen könnte. Die Schwächung des Gegners wird hauptsächlich dadurch erreicht, daß man Gebiete seiner Oberhoheit entreißt und diese entweder dem eigenen Lande zufügt, oder aber aus ihnen neue Staaten bildet, die in Abhängigkeit oder sonstige engere Beziehungen zum eigenen Reiche gebracht werden. Bei der Lösung dieser Frage wird die Nationalität, die Sprache und der Kulturstand der Bevölkerung, die wirt­schaftliche Bedeutung und anderes mehr der entrissenen Gebiete, von ganz besonderer Wichtigkeit sein.