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Das alte und das neue Blockaderecht
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Das alte und das neue Blockaderecht

von Dr. jur. Kurt perels, Professor des öffentlichen Rechts

Vom 18. Februar 1915 an wird jedes in den Gewässern riuqs um Großbritannien und Irland angetroffene feindliche Kauffahrteischiff zerstört werden.

I.

ch erkläre hiermit, daß am 27. Tage des achten Monats des dritten Jahres Taisho die ganze Küste des Pachtgebietes Kiautschou zwischen 35° 54' nördlicher Breite, 120° 10' östlicher Länge. 36° 7' nördlicher Breite und 120° 36' östlicher Länge durch ein von mir befehligtes Geschwader in Blockadezustand versetzt

worden ist, und daß Schiffen neutraler Mächte vierundzwanzig Stunden Zeit gegeben ist, das Blockadegebiet zu verlassen, und daß alle Maßregeln, die nach dem Völkerrecht und den Verträgen des Kaiserreichs mit neutralen Mächten gestattet sind, im Namen der Regierung des Kaisers von Japan gegen alle Schiffe durchgeführt werden, die die Blockade zu brechen versuchen werden.

Gegeben an Bord Seiner Japanischen Majestät Schiff ,Suwo' am 27. Tage des achten Monats des dritten Jahres Taisho."

In dieser Form verhängte der Chef des II. japanischen Geschwaders, Vizeadmiral Kato. am 27. August 1914 die Blockade über die Küste des deutschen Schutzgebietes Kiautschou. Es war die erste Erklärung einer Blockade alten Rechts, die in dem großen Kriege ausgesprochen wurde; und sie ist zu­gleich die einzige geblieben. Wenn hier von einerBlockade alten Rechts" gesprochen ivird, so soll damit nicht gesagt sein, daß es sich um eine altüber­lieferte Rechtsform handelt, es soll vielmehr nur die Gestaltung des Blockaderechts bezeichnet werden, welche bei Kriegsausbruch bestand. Die Wurzel dieses Blockaderechts bildet der Satz 4 der Pariser Seerechtsdeklaration vom 16. April 1856, welcher bestimmte:Die Blockaden müssen, um rechtsverbindlich zu sein, wirksam sein, das heißt, durch eine Streitmacht aufrecht erhalten werden, welche hinreicht, um den Zugang zur Küste des Feindes wirklich zu verhindern."

Die Aufstellung und Anerkennung dieser Norm, welche dieEffektivität" zur unerläßlichen Voraussetzung der Nechtsgültigkeit der Blockade machte, be­deutete den Abschluß eines langen politischen und literarischen Kampfes. Er

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