Die Stellung Belgiens zum alten Reiche
zugunsten der nördlichen Niederlande unterbunden. Und wie man in Osterreich überhaupt das ständische Wesen viel ungehinderter weiter bestehen ließ als in Brandenburg-Preußen, so galt das namentlich von den österreichischen Niederlanden. Statt die Beziehungen dieser Provinzen zum Reiche wieder enger zu gestalten, zeigte Österreich an ihnen überhaupt nur ein geringes Interesse- Man hatte das Land einmal von Spanien ererbt und mußte es daher behaupten. Aber diese Behauptung diente doch mehr englischen und niederländischen als österreichischen Interessen und legte Österreich nur Lasten der Verteidigung gegen Frankreich auf. Das Land auf gute Art gegen einen geographisch besser belegenen Erwerb auszutauschen, entsprach von Anfang an besser der österreichischen Politik.
Für die südlichen Niederlande allein führte Osterreich jetzt die Stimme Burgund im Reichsfürstenrate, denn alle anderen Teile des alten burgundischen Kreises waren abgesprengt. Es präsentierte auch einen Beisitzer zum Reichskammergerichte. Was den auf dem Augsburger Reichstage von 1548 bestimmten doppelten kurfürstlichen Anschlag betrifft, so weigerte sich das Haus Osterreich, diesen zu entrichten, da so viele Provinzen von dem burgundischen Kreise abgerissen seien. Über diese Streitsrage zahlte es lange Zeit überhaupt keinen Beitrag. Erst gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts fing es wieder an, etwas zu zahlen und dem vom Reichskammergerichte erlassenen Jnterimsregulative Folge zu leisten. Johann Jakob Moser sagte daher: „Bald hat das Reich Burgund als ein Mitglied erkannt und erkennet es theils noch; bald hat man es nicht dafür erkannt, sonderlich wenn man ihm nachträglich hat beystehen sollen. Und so hat auch Burgund zur Zeit der Noth zwar zum Reiche gehören wollen, und Hilfe bey demselben gesucht; außer diesem Fall aber will es souverain seyn, und bekümmert sich nichts um Teutschland. Nunmehro, da diese Lande der kaiserlichen Familie zustehen, dürfte sich wohl die Entscheidung dieser Sache nach dem jedesmaligen Ansehen des Kaisers auf dem Reichstag richten, wiefern er im Stand ist. allda seines Hauses Angelegenheiten durchzutreiben, und sich entweder beliebt oder furchtbar zu machen, oder uicht; da es in jedem Fall heißen wird, die Österreichische Niederlande gehören zum Reich, im letzteren Falle aber wird man nichts mit ihnen zu thun haben wollen."
Daß die Niederlande zum Reiche gehörten, leidet gar keinen Zweifel. Ihre Souveränetät und Unabhängigkeit vom Reiche war niemals wie etwa die der Vereinigten Niederlande und der Schweiz im Westfälischen Frieden anerkannt worden. Und auch eine tatsächliche Unabhängigkeit vom Reiche, wie sich allmählich bei den meisten italienischen Staaten durchsetzte, bestand keineswegs. Die Zugehörigkeit zum Reiche betätigle sich fortgesetzt in dem Stimmrechte von Burgund im Reichsfürstenrate und in der an sich nie bestrittenen Steuerpflicht gegenüber dem Reiche.
Das Hauptinteresse, zum Reiche gerechnet und damit seines Schutzes teil- baftiq zu werden, hatten die Niederlande selbst und ihre Besitzer, das Haus Österreich. Gerade deshalb wollte Preußen an dieser gefährdeten Stelle nicht für Osterreich die Kastanien aus dem Feuer holen. Nach dem Dresdener Frieden von 1745 hatte Preußen übernommen „la Mrantie äo tous Iö8 lZwts que La ^ajeste ^'Imperatriee Keine ä'llviiAns pc>38öäe en /Mo maZne". Trotzdem behauptete Friedrich der Große hinterher — offenbar zu Unrecht —, er sei nicht verpflichtet, der Kaiserin-Königin wegen der österreichischen Niederlande Gewähr zu leisten, denn diese Staaten gehörten nicht zu Deutschland. Ostcrreich widersprach auf das entschiedendste, da die Niederlande