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Grundzüge für den Wiederaufbau Ostpreußens
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Grundzüge für den Wiederaufbau Ostpreußens

von A. G. Iaeger

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nter den großen Kulturaufgaben, die des deutschen Volkes in der nächsten Zukunft harren, steht der Wiederaufbau der Provinz Ostpreußen mit an erster Stelle. Zum erstenmal ist hier weitesten Kreisen deutscher Bautechnik, Architektur, dem Kunstgewerbe und der Verwaltungstechnik die kaum jemals wiederkehrende Gelegenheit ge­geben, ein gewaltiges Werk deutscher Besiedlungskunst aufzurichten, das für alle Zeiten und Völker ein unvergängliches Denkmal der Kultur unserer Zeit in des Wortes umfassendster Bedeutung darstellen wird. Alle neuzeitlichen Erkenntni'se und Erfahrungen, die bisher nur in Einzelerscheinungen, «uf das ganze Reich zer­streut, zum sichtbaren Ausdruck gelangen konnten, werden zweifellos ein Gesamt­bild von überwältigender Schönheit und bestmöglicher Zweckmäßigkeit schaffen.

Nach dem Willen der Königlichen Staatsregierung ist der gesamte technische, wirtschaftliche und soziale Aufbau der Provinz Ostpreußen in der vom Ober­präsidenten von Batocki-Bledau geleiteten Kriegshilfskommission zentralisiert, die ihrerseits in dauernder Verbindung mit den betreffenden Ministerien beziehungs­weise deren Kommissariaten steht und zu ehrenamtlicher Tätigkeit die hervor­ragendsten Sachverständigen des Siedlungswesens berufen hat. Bekanntlich ist der Staat verfassungsrechtlich zum Ersatz der Kriegsschäden verpflichtet und anderseits berechtigt, den Wiederaufbau nach seinen eigenen Plänen und Wünschen zu bewirken. Um so erfreulicher ist der Umstand zu begrüßen, daß sich die Regierung aus freien Stücken ihres Rechtes begeben und privater Initiative und Mitwirkung durch die Bildung einer Abteilung 5 der Kriegs­hilfskommission breitesten Spielraum gewährt hat. Diese Unterkommisfion hat bereits mit den Vorarbeiten für jenen Teil des technischen Wiederaufbaus be­gonnen, der zur Wiederaufrichtung unentbehrlicher landwirtschaftlicher und ge­werblicher Existenzen notwendig ist. Alle darüber hinausgehenden Vorbereitungen für das große Werk können und dürfen vorläufig lediglich projektierenden, nicht etwa ausführenden Charakter haben.