Die Erneuerung des Dreibundes
von W, von Massoiv-Berlin
Art. I. Sollte Wider Verhoffen und gegen den aufrichtigen Wunsch der beiden hohen .Kontrahenten eines der beiden Reiche von feiten Rußlands angegriffen werden, so sind die hohen Kontrahenten verpflichtet, einander mit der gesamten Kriegsmacht ihrer Reiche beizustehen und demgemäß den Frieden nur gemeinsam und übereinstimmend zu schließen.
Art. II. Würde einer der hohen kontrahierenden Teile von einer anderen Macht angegriffen werden, so verpflichtet sich hiermit der andere hohe Kontrahent, dem Angreifer gegen Semen hohen Verbündeten nicht nur nicht beizustehen, sondern mindestens eine wohlwollende neutrale Haltung gegen den hohen Mitkontrahenten zu bewahren. Wenn jedoch in solchen? Falle die angreifende Macht von feiten Rußlands, sei es in Form einer aktiven Kooperation, sei es durch militärische Maßnahmen, welche den Angegriffenen bedrohen, unterstützt werden sollte, so tritt die im Artikel I dieses Vertrages stipulierte Verpflichtung des gegenseitigen Beistandes mit voller Hceresmacht auch in diesem Falle sofort in Kraft und die Kriegsführung der beiden hohen Kontrahenten wird auch dann eine gemeinsame bis zum gemeinsamen Friedensschluß.
Art. III. Der Vertrag soll in Gemäßheit seines friedlichen Charakters und um jede Mißdeutung auszuschließen, von beiden hohen Kontrahenten geheim gehalten und einer dritten Macht nur im Einverständnis beider Teile und nach Maßgabe spezieller Einigung mitgeteilt werden. (Nach Strupp, Urkunde zu der Geschichte des Völkerrechts, II, 160; der Wortlaut der mit Italien 1882 abgeschlossenen Verträge ist nicht bekannt gegeben worden.)
it großer Genugtuung ist in Deutschland, Österreich-Ungarn und Italien diesmal die öffentliche Mitteilung begrüßt worden, wonach die drei Mächte die ausdrückliche unveränderte Erneuerung ihres Bündnisvertrages bereits jetzt beschlossen haben, ohne den früher vereinbarten Kündigungstermin erst abzuwarten. Gewiß würde niemand im Ernst auf den Gedanken gekommen sein, daß der nächste Kündigungstermin, der in den Sommer 1913 fallen sollte, wirklich die Auf- Grenzboten IV 1912 70