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Hemmnisse innerer Kolonisation
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Hemmnisse innerer Kolonisation

von Instizrat Dr. Baumert-Spandau

m Anschluß an die Rede, die der Herr Reichskanzler in der Zweiten Kammer des Preußischen Landtages über die Fleischnot und innere Kolonisation gehalten hat, wird in den Grenzboten vom 30. Oktober d. I. (S. 244) der Erlaß von Gesetzen gesordert, die den Zweck verfolgen, die Latifundienbildung zu beschränken bezw. die vorhandenen Latifundien zu verkleinern. Man braucht einstweilen noch nicht so weit zu gehen. Andere Gesetze, und zwar solche, die die Ansiedlung auf dem Lande geradenwegs erleichtern, erscheinen mir viel notwendiger. Wir haben kein Gesetz, das das Bauen erlaubt, aber sehr viele Gesetze, die das Bauen von Wohn­häusern mit so vielen Kautelen umgeben, daß sie dem Bauvcrbot gleichkommen.

So erging am 2. Juli 1875 das Fluchtliniengesetz, das ein absolutes Bauverbot an unregulierten Straßen schafft. Auf dem Lande ist aber fast keine Straße sofern es sich nicht gerade um den bebauten Dorfkern handelt den heutigen Anforderungen gemäß hergestellt. Der Gesetzgeber hatte hier das Interesse der Gemeindefinanzen in erster Linie im Auge; er wollte die Gemeinden vor der Anlage eines zu weit verzweigten Straßennetzes bewahren, das entstehen mußte, wenn jeder Bürger hätte nach Belieben bauen dürfen. Doch ist man hierbei viel zu weit gegangen. Das Finanzinteresse der Gemeinden kann auch dadurch gewahrt werden, daß jede Gemeinde verpflichtet wird, entweder für die ganze Gemeinde allgemein oder für jede Straße ihres Gemeindebezirks orts­statutarisch festzusetzen, wie viel an Pflasterungskosten seitens der Anlieger ein- für allemal zu zahlen ist, wenn sie bauen wollen. Jetzt haben die Gemeinden ein allgemeines Bauverbot, infolgedessen gestatten sie das Bauen überhaupt nicht. Dies geht, wie gesagt, zu weit, ganz abgesehen davon, daß man auch in den Anforderungen, die an neue Straßen gestellt werden, meist zu weit geht. Grenzboten IV 1912 V7