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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

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Maßgebliches und

Uirchenpolitik

Amtspflicht und Gewissen des Pfarrers.

Herr Dr. Paul Ernst schreibt in Nr. 39 der Grenzboten Seite 692:Die Pcistoren sind Beamte dieser Kirche, welche angestellt werden und Gehalt bekommen dafür, daß sie die ein­mal von der Kirche angenommenen Ansichten lehren; bekanntlich müssen sie sich bei ihrem Amtsantritt ausdrücklich dazu verpflichten. Wie nun alle diese Verhältnisse durch bewußte und unbewußte Täuschung sehr verworren sind, kann ein Mensch von Überzeugungstreue auf die Idee kommen, daß er lehren müsse nicht was ihm amtsmäßig aufgetragen ist und wo­für er bezahlt bekommt, sondern was ihm sein.Gewissen' eingibt."Was würde denn der Staat etwa mit einem Amtsrichter machen, der Plötzlich nach seinem .Gewissen' richtete und nicht nach dem Gesetzbuch?" Unklarheiten bestehen allerdings darin, daß die Ordinations- formulare der deutschen Landeskirchen die Bibel und die Bekenntnisschriften nennen, aber nicht unzweideutig genug sagen, in welchem Sinne und in welcher Umgrenzung. Jedes deutsche Kirchenrecht erklärt der Sache nach wie Karl Köhlers Kirchenrecht S. 184:Doch ist zu beachten, daß die Verpflichtung auf Schrift und Bekenntnis niemals die Bedeutung der Zustimmung zu der Wortinspiration der Heiligen Schrift oder der juridischen Bindung an den Wortlaut irgendeines Symbols haben kann. Schrift und Bekenntnis können in der evangelischen Kirche niemals zu einem in juristischer Weise zu handhabenden Lehrgesetze werden." Tatsächlich hat auch gerade der letzte Apostolikumsstreit bewiesen, daß die Preußischen Generalsuperintendenten ihren Ordinnnden ausdrücklichen Dispens von ein­zelnen Sätzen des sogenannten apostolischen Bekenntnisses erteilt haben, zumal sie auch für chre eigene Person dieselbe Freiheit in An­spruch genommen haben. Ausdrücklich wird erklärt, nicht der Buchstabe, sondern der Geist von Bibel und Bekenntnis soll gelten. Was aber dieser Geist ist, was die Hauptsache und was Nebensache ist, das zu entscheiden, ist der persönliche» Überzeugung des einzelnen über-

Unmaßgebliches

lassen. Tatsächlich herrscht der Zustand, daß jeder ordiniert wird, der gewillt ist, christ­lichen Glauben im Sinne der Reformation zu Pflegen und dabei sich den notwendigen Ordnungen fügen will. Wünschenswert ist nicht, daß dasGewissen" des Pfarrers aus­geschaltet wird und er einem Bekenntnis als juristischem Lehrgesetz sich fügt; sondern daß jeder Pfarrer sich fragt, ob er eine persönliche Glaubensüberzeugung hat, die ihn mit Eifer und Freudigkeit im Sinne und Geist der Reformation und des echten Christentums wirken läßt. Daß dies auch bei kritischer Stellung zu vielen Sagen der Bibel und bei Ablehnung mancher theologischer Sätze von Paulus und Luther möglich ist, beweisen die Tatsachen. Ich habe bereits in Heft 25 der Grcnzboten die Überzeugung vertreten, daß die schweizerischen Kirchen das Rechte treffen, wenn sie die Verpflichtung nur auf das Evangelium Jesu und auf die Grundsätze der Reformation ausdehnen. Vielleicht kommen die deutschen evangelischen Landeskirchen auch allmählich zu solchen weitherzigen Formu­lierungen. Wir sollten jedenfalls dies mit Ernst anstreben. Herr Dr. Ernst übersieht, daß die Kirchen die Religion nicht bloß ver­äußerlichen. Gewiß ist dies eine große Gefahr des Kirchcngeistes. Die Kirchen werden aber zugleich von dem Gesetz der Assimilation be­herrscht. Sie haben trotz Luthers Wort von der Erde als einem Jammertal sich die Stimmung Brunos und Spinozas von der Herrlichkeit des Weltalls in Schleiermacher angeeignet, ebenso trotz !Luthers Wort vom verlorenen und verdammten Menschen die Stimmung Kants von der Erhabenheit des Menschengeistes. Wer wie Dr. Ernst einen neuen Glauben" vertritt, sollte nicht den Versuch machen, alles Veraltete und Verrottete in den Kirchen zu konservieren, um dann möglichst schnell über sie hinweggehen zu können. Prof. Johannes Wendland-Basel

Josef Buchen,. Seine Familie und die Firma I. P. Bachern in Köln. Die rheinische und die deutsche Volkshalle. Die Kölnischen Blätter und die Kölnische Volkszeitung. Zu-