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Die politische Entwicklung Elsaß-Lothringens seit Einführung der neuen Verfassung
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Die politische Entwicklung Elsaß-Lothringens seit Einführung der neuen Verfassung

von Max ZVinterberg-Straßburg

! ls der Reichskanzler von Bethmann Hollweg in Übereinstimmung > mit dem kaiserlichen Statthalter Grafen von Wedel sich entschloß, eine Reform der reichsgesetzlichen Bestimmungen über die Ver­fassung Elsaß-Lothringens in Angriff zu nehmen, stützte er sich in allen wesentlichen Punkten seines Gesetzentwurfs auf Wünsche und Anregungen, die im Laufe mehrerer Jahrzehnte aus Elsaß-Lothringen an die Landes- und die Reichsregierung gerichtet worden waren. Die elsaß- lvthrmgische Frage hat nie vollständig geruht, so wenig man in der Öffent­lichkeit auch davon wahrnehmen konnte, daß die zuständigen Reichsinstanzen mehr taten, als die Wünsche des reichsländischen Landesausschusses und die Vorschläge der Landesregierung mit passivem Wohlwollen in Empfang zu nehmen. Wiederholt habe ich während der Amtstätigkeit des Grafen Posadowsky mit ihm und dem damaligen Unterstaatssekretär Wermuth über die elsaß-lothringische Verfassungsfrage gesprochen, und jedesmal empfing ich den Eindruck, daß beide Herren ihr nicht nur platonische Aufmerksamkeit widmeten, sondern ernstlich bemüht waren, eine praktische, erfolgverheißende Lösung des so überaus schwierigen Problems zu finden. Wenn die An­gelegenheit damals trotzdem nicht von der Stelle kam, so dürfte der Grund dafür in erster Linie in dem relativ geringen Interesse, das der Reichs­kanzler Fürst von Bülow ihr entgegenbrachte, sowie in der geringen Initiative der Negierung des Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg zu suchen sein. Ferner freilich auch in den großen Bedenken, die Graf Posadowsky selbst wegen der Wirkungen einer Reform hegte, wie er sie verantworten zu können glaubte. Denn sein staatsmännischcs Gewissen erlaubte ihn: nicht, soweit zu gehen, wie später Herr von Bethmann Hollweg ging, und anderseits kannte er die Psyche

Grenzboten IV 1912 20