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Der Arme Heinrich
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An der Wiege des Königreichs Rumänien

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Lernen wir aber aus solcher historischen Betrachtung in den Geist der Zeiten einzudringen und die Notwendigkeit der Entwicklung und die geschlossene Folgerichtigkeit des Ganges der Dinge in jedem Falle des Lebens erblicken, ob sich's nun zum scheinbar Besseren oder scheinbar Schlimmeren wendet, lernen wir absehen von der eigenen armen Persönlichkeit und ihrem kleinen Schicksal im Hinblick auf die unendliche Fülle um uns, so darf es uns genug sein, denn das wird, wohl auch der Schluß der uns erreichbaren Lebensweisheit sein.

An der Mege des Aönigreichs Rumänien

Berichte des preußischen Svezialgesandten Freiherrn von Nichthofen an König Friedrich Wilhelm den vierten")

3.

Konstantinopel, den 6. Oktober 1856. n der mir allergnädigst erteilten Instruktion haben Ew. Königliche Majestät hervorzuheben befohlen, daß Allerhöchstdieselben die Ein­setzung einer erblichen, europäischen Dynastie aus einem alten Fürstengeschlechte mit traditionellem fürstlichen Bewußtsein und mit einem aus angeerbter Gewohnheit ruhendem Sinne sür Sitte und Recht für die Lonciitio 8ine qua, nc>n des Gedeihens der beiden Fürstentümer Moldau und Wallachei halten. Ew. Königliche Majestät haben mir daher aller­gnädigst zur vorzugsweisen und Hauptaufgabe zu machen geruht, die übrigen Bevollmächtigten für diese Ansicht zu stimmen, und mich dabei durch Neben­sachen nicht beirren zu lassen.

Die Vereinigung sämtlicher Kommissäre, fast aller in demselben Hause, oder doch ganz in der Nähe, die Berührungspunkte, die sich hierdurch ergaben, haben vielfach von selbst auf die Besprechung der Sache geführt, und ich bin daher nunmehr imstande, Ew. Königlichen Majestät darüber eine genaue und alleruntertänigste Darstellung zu geben, wie dieser Gegenstand von Allerhöchstdero Mitkontrahenten des Pariser Friedens aufgefaßt wird, und wie ungefähr zur­zeit die Chancen für die in Rede stehende Angelegenheit stehen.

Handelte es sich bei der politischen Reorganisation der beiden Fürstentümer nur um eine Frage, nämlich die der Zweckmäßigkeit und des Nutzens für jene Länder selbst, und gingen alle zur Mitwirkung an dieser Reorganisation berufenen

») Fortsetzung ans Heft 28 und 31 d. I. Grenzvoten IV 1912

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