Maßgebliches und Unmaßgebliches
473
Für wen wahr, das ist die Frage. Meinem altklugen Töchterchen möchte ich die Fabel nicht auftischen; sie hat für ein Kind ungewöhnlich starken Realitätensinn; sie würde möglicherweise soviel Einzelheiten erfragen und soviel Aber dazwischen- werfen, daß ich ins Gedränge geriete. Ihr wird man eine Antwort geben müssen, die auf später vertröstet. Meinem Jungen aber könnte ich sie unbesehens erzählen; er würde in seinem Flattersinn sich an der bunten Ausschmückung ergötzen und als wirklich aufgefaßte Tatsache nur daraus nehmen, daß es mit der Herkunft der Kinder eine gar wundersame Sache ist. Nun aber beide Kinder beieinander sind, geht es nicht an, ihn anders zu berichten. Warten wir ab I Der Augenblick wird den richtigen Einfall bringen.
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Hseresfrcigen
Die Lehren von Rylmik. In der vorigen Woche hat eine seit fast vier Jahren spielende Angelegenheit ihren vorläufigen Abschluß vor dem Landgericht zu Ratibor gefunden, die vor allen Dingen die Aufmerksamkeit derjenigen Kreise beansprucht, bei denen Liebe für die Armee und Verständnis für ihre Bedeutung für das Vaterland und die Nation vorhanden ist.
Der Tatbestand ist folgender: Eines Tages erhält der Amtsrichter Knittel zu Rybnik, Leutnant der Reserve im Feldartillerieregiment Peuker, Schlesisches Nr. 6, die dienstliche Mitteilung von seiner Überführung zur Landwehr zweiten Aufgebots. Der Mann, den sein Regimentskommandeur als tüchtigen Soldaten und außerordentlich beliebten Kameraden kennzeichnet, fühlt sich durchaus im Einklang mit den im Offizierskorps herrschenden Auffassungen gemaßregelt und sucht sich begreiflicher Weise Kenntnis von den Gründen für die Maßregelung zu beschaffen. Bei seinem direkten Vorgesetzten, dem Bezirkskommandeur, erfährt er, daß seine Überführung aus „dienstlichen Gründen" erfolgt sei, was nach der in der Armee herrschenden Terminologie gleichbedeutend ist mit dem Vorwurf der Unbrauchbarkeit im praktischen Dienst beim Regiment. Der seiner militärischen Fähigkeiten sich Wohl bewußte Knittel geht nun zum Kommandeur seines Regiments, der gemäß den Bestimmungen der
Wehrordnung den formellen Antrag auf Versetzung zur Landwehr zu stellen hatte. Dieser empfängt den beliebten Kameraden als Privatmann, klärt ihn, soweit solches mit dem Dienst vereinbar, über die Gründe seiner Maßregelung auf, und gibt damit Knittel dasjenige Material in die Hand, dessen er bedarf um in ein längst geahntes Netz von kleinstädtischen und politischen Jntrigen hineinzugreifen. Die „dienstlichen Gründe" für die Versetzung des Offiziers sind nämlich nach dem Zeugnis des Generalleutnants von der Groeben identisch mit dem Mißfallen, das gewisse Teile der Bevölkerung von Rybnik an der politischen Haltung des Amtsrichters nehmen und die Wiederuni nach der Aussage Groebens ehrenrühriger Art sind.
Bei der Wahl zum preußischen Landtage im Jahre 1908 hatte Knittel, der selbst Katholik und durch seine Gattin mit einer streng katholischen Familie verbunden ist, für den Kompromißkandidaten des Zentrums und der Polen, den Polen Seyda, gestimmt, und hatte dann die Wahl in den Kirchenvorstand angenommen, aus dem kurz zuvor eine Anzahl von deutschen Mitgliedern herausgewählt worden war. Diese Haltung hatte den begreiflichen Zorn der Deutschnationalen herausgefordert und bei Beamten, Lehrern, Richtern und sonstigen deutschen Bürgern berechtigte Empörung erregt. Den Niederschlag der berechtigten Empörung bildete die unberechtigte Aufforderung des Bezirkskommandeurs an das Regiment des Leut-