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Mängel des preußischen Wassergesetzentwurfs
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Mängel des preußischen Wassergesetzentwurfs

Von Iustizrat Dr. Bnumert-Spandau

er neue preußische Wassergesetzentwurf, der dem Abgeordnetenhause vorgelegt und von der Kommission desselben in erster Lesung beraten ist, ist himmelweit verschieden von dem 1894 veröffentlichten crsten Entwurf und von dem zweiten Entwurf vom Jahre 1907. Man kann wohl sagen, daß die Verfasser des jetzigen Entwurfs die Streit­fragen des Wasserrechts, die die Neuzeit bewegen, zutreffend erfaßt und der Haupt­sache nach richtig gelöst haben. Der Entwurf bedeutet daher in wasserrechtlicher Beziehung einen ungeheuren Fortschritt. In volkswirtschaftlicher Hinsicht sind seine Entscheidungen meisterhaft, während die des Entwurfs von 1894 stümperhaft waren. Das Gesetz ist aber wohl erst dann als gelungen zu betrachten, wenn alle Interessenten dabei bestehen können. Auch dies läßt sich von dein Entwurf im allgemeinen sagen. Selbstverständlich hat er aber manche Lücken, manche Schwächen, manche Härten, manche Fehler.

1. Zunächst enthält der Entwurf nicht das geringste über die Regelung des internationalen Wasserrechts. Preußen besitzt aber meist den unteren Lauf der Ströme. Wenn in Preußen die Errichtung einer Fabrik nicht genehmigt wurde, weil sie den Wasserlauf zu sehr verunreinige, so gingen die Unternehmer ein paar Meilen höher in den benachbarten Kleinstaat, erhielten dort die Genehmigung und der Wasserlauf in seinem preußischen Gebiete wurde doch verunreinigt. Neuerdings ist in Österreich ein Projekt besprochen worden, wonach das Wasser der oberen Oder in Österreich abgeleitet werden soll, um einen Donau-Oder- Kanal zu speisen. Natürlich muß die Ableitung des oberen Oderwassers auf die Schiffahrt der Oder in Preußisch - Schlesien einen nachteiligen Einstich ausüben. Ist nach internationalem Wasserrecht Österreich hierzu berechtigt? Sachsen hat jüngst mit Erfolg Beschwerde geführt, weil das Wasser der Elbe bei Wassermangel durch Staue in Böhmen ungebührlich zurückgehalten wurde. Preußen hat sächsische Grundbesitzer mit ihren Anträgen auf Vorflut abgewiesen, weil unsere Gesetze nur zugunsten preußischer Grundbesitzer gegeben seien. Wegen des Wassers der Donau und dessen Versickerung ist ein heftiger Streit zwischen Baden und Württemberg entbrannt. Ähnlich droht ein Streit zwischen Bayern und Österreich aus dem Wasser des Walchensees und dessen Ableitung zu entstehen. In der Schweiz ist jüngst eine Konferenz über das internationale Wasserrecht abgehalten worden, weil in den Kantonen der Schweiz diese Frage vielleicht noch brennender ist. ja, die Schweiz ein interkantonales Wasserrccht zu