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Die Duellfrage : ein rechtsgeschichtlicher Rückblick
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^ Die Duellfrage

Lin rechtsgeschichtlicher Rückblick vom Geheimen Admiralitätsrat Dr. zur. Hermann Anderson-Dresdcn

uch in diesem Frühjahre ist der deutsche Reichstag nicht in die großen Ferien gegangen, ohne sich vorher bei gegebener Gelegenheit noch einmal ausgiebig über die Duellfrage ausgesprochen zu haben. Zum äußeren Anlaß mußte diesmal eine kaiserliche Entscheidung dienen, die in puncto Duellverweigerung ergangen, mithin allein schon schwerster Konfliktstoff es den Gegnern des bestehenden Zustandes verhältnismäßig leicht machte, die Wogen der Debatte höher zu treiben, und schließlich eine Resolution durchzudrücken, die dem obersten Kriegsherrn nichts weniger als eine fundamentale Korrektur der hochgespannten Ehrauffassung des deutscheu Offizierkorps zumutet und damit für unsere heutigen Verhältnisse selbstverständlich auch einen völligen Bruch mit seiner eigenen innersten Über­zeugung. Nun gilt es ja schon allgemein als ein Glück, daß nicht so heiß gegessen wie gekocht wird, und wenn ein Abgeordneter meinte, daß die Duelle als eine Tra­dition von Jahrhunderten und Jahrtausenden mit Worten und Resolutionen nicht erschlagen werden können, desto besser. Vor allem aber käme es doch auch erst einmal darauf an, ob die in jener Resolution zutage getretene Willens­mehrheit von Abgeordneten auch eine entsprechende überwiegende Meinung des deutschen Volkes hinter sich hat. Das ist sehr fraglich, denn die Erregung und Schärfe, mit der die Duellfrage im Parlament erörtert zu werden pflegt und diesmal sogar Gefahr lief, so ziemlich auf die Spitze getrieben zu werden, steht in einem offenbaren Widerspruche zu der Gelassenheit und Ruhe, mit der sich das deutsche Publikum zu dieser Frage im allgemeinen und im besonderen zu verhalten beliebt. Es fühlt sich von ihr zum allergrößten Teil überhaupt nicht berührt, geschweige denn in seinen christlichen oder sonstigen Gefühlen irgendwie Grenzboten III 1912 31