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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Jugendpflege und Iugendschutz

Jugendpflege. Der Historiker, der einst rückschauend die Geschichte des deutschen Volkes in unserer heutigen Gegenwart zu schildern unternimmt, wird ohne Zweifel mit besonderer Aufmerksamkeit bei der Bewegung verweilen, die seit der Jahrhundertwende in immer stärkerem Maße sich geltend macht: die sogenannte Jugendbewegung. Ihren Ur­sprung hat sie einerseits in der durch die wirtschaftlichen Verhältnisse, namentlich durch die zunehmende Industrialisierung erzeugten Umschichtung breiter Volksmassen, sodann in den Schäden, die das Familienleben der unteren und teilweise sogar mittleren Schichten aus dem engen Zusammenwohnen in den Häusermeeren der Großstädte erleidet; endlich in der allzu frühen Selbständigkeit und Un- gebundenheit, die für die schulentlassene Ar­beiterjugend aus dem Eintritt in das Erwerbs­leben erwächst. Die beiden letztgenannten Punkte wirken dabei Hand in Hand, und dies um so stärker, je geringer der erziehe­rische Einfluß ist, den vordem die Schule auf das kommende Geschlecht geübthat; je weniger ein solcher Einfluß auch noch nach der Schul­entlassung sich geltend macht. Familie und Schule sind die zunächst berufenen Organe der Jugenderziehung; auch die Kirche ver­möchte hier Wertvolles zu leisten, aber tatsächlich haben sie alle drei bewiesen, daß sie den Aufgaben der Gegenwart nicht ge­wachsen sind. Und so kam es, daß neben einer Anzahl privater pädagogischer Vereine vor allem zwei große politische Parteien sich der Bewegung bemächtigten und den Gedanken der Jugendpflege in großzügiger Weise zur Tat werden ließen. Dabei war Einseitigkeit nicht nur gewollt, sondern auch unvermeidlich. Dies bedingt aber durchaus nicht, daß solche

Jugendpflegearbeit gemeinschädlich sein muß. Mit Recht betont Georg Kerschensteiner (Der Begriff der staatsbürgerlichen Erziehung."

2. Aufl. Leipzig 1912; B. G. Teubner. Seite S):Es ist geradezu ausgeschlossen, daß irgendeine Partei sich mit kulturfeind­lichen Absichten an das Erziehungswerk ihres Nachwuchses begibt. Erziehen heißt ja, Kultur­werte, d. h. religiöse, wissenschaftliche, künst­lerische, moralische, staatspolitische Ideale fort­pflanzen und sie zu treibenden Maximen der kommenden Generation machen." Fraglich ist allerdings, ob solche einseitig gerichtete Erziehungsarbeit gerade die Ziele und Wege wählt, die der Stcmtsregierung erwünscht sind. Es war vorauszusehen, daß diese eines Tages ernste Bedenken gegen jene einseitige Jugendbeeinflussung werde bekommen müssen. Deshalb warnten schon vor Jähren einsichtige Männer vor einer Politik des wisser mirs, l-usser aller und empfahlen grundsätzliche und durchgreifende Maßnahmen von staatlicher Seite, wobei in erster Linie die obligatorische Einführung der Fortbildungsschule mit einem den modernen sozialpädagogischen Anschau­ungen und Notwendigkeiten angepaßten Pro­gramm genannt wurde. Der Staat aber zögerte, bis sich eine direkte Gefährdung für ihn selbst bemerkbar machte, indem vielfach neben durchaus anerkennenswerter und ge­meinnütziger Jugendpflegearbeit auch eine spstematische Bekämpfung des Staatsgodankens in seiner heute maßgebenden Auffassung den Gegenstand jener privaten Erziehung bildete. Als sich die Früchte der letzteren schließlich immer mehr auch bei der Wiederaufnahme staatlichen Einflusses nach dem Eintritt der Jungmannschaft in den Heeresdienst erkennen ließen, zugleich mit unerwünschten Beobach­tungen in bezug auf die körperliche Tüchtigkeit der wehrpflichtigen Jugend, reifte endlich der