T>ie deutsche Rheinmündung
von Privatdozent Dr. zur. Hans Busz-Münster
inftmals — Jahrhunderte hindurch war der Rhein bis zu seiner Mündung ein deutscher Strom. Erst der Triumph des Partikularismus von 1648 hat das Mündungsgebiet vom Reiche endgültig abgeschnitten. Der glückliche Besitzer, Holland, damals seeherrschende Großmacht, ist unter der Ägide der Macht, die ihm jene Stellung genommen hat, zum behaglichen Rentner der Strommündung geworden. Zwar ist ihm durch die Rheinschiffahrtsakte verwehrt, Rheinzölle zu nehmen, aber die natürliche Verpflichtung, für eine den Verhältnissen entsprechende Unterhaltung des Rheinschiffahrtsweges Sorge zu tragen, ausdrücklich nicht auferlegt. Infolge Außerachtlassung dieser Sorge macht sich nun von Jahr zu Jahr der Übelstand stärker bemerkbar, daß der Tiefgang des holländischen Niederrheins teilweise um ein Viertel bis ein Drittel geringer ist als auf der deutschen Niederrheinstrecke — es beträgt nämlich ober- und unterhalb Wesels die Fahrwassertiefe bei mittlerem Niedrigwasserstand rund 3 Meter, beim Mittelwasser 4,40 Meter, wogegen die entsprechenden Tiesen auf der holländischen Strecke bis zu 2 Meter bezüglicherweise 2,85 Meter heruntergehen! — Hierdurch erwachsen dem deutschen Durchgangsverkehr drei Nachteile: die mögliche Ausnutzung des Fahrwassers durch größere, weit leistungsfähigere Schiffsgefäße ist unterbunden, die Vereinfachung und Verbilligung des Umschlagsverkehrs vom Rhein zur See bei Gebrauch solch größerer Fahrzeuge ist hintangehalten, und endlich der unmittelbare Seeverkehr ohne Umschlag, insbesondere der bei dem Fortschritt der Technik auf diesem Gebiete aussichtsvolle Seeleichter-Verkehr ist fast unmöglich gemacht. Es sind daher dreifache indirekte Rheinzölle, die Holland — ungeachtet seines reichen Gewinns aus dem deutschen Durchgangsverkehr — durch die unpflegsame Behandlung des Rheinstromes auf seinem Gebiete der deutschen Volkswirtschaft Grenzboten III 1912 7