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Ein unbekannter Jugendausfsatz Friedrich Hebbels
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

marsischen Zeitung eine Artikelserie, die sich dann noch längere Zeit hinzog; auch andere mischten sich ein und alle bestätigen, daß die von Dorick hervor­gehobenen Gründe stichhaltig seien. Für Hebbels Verfasserschaft kommt haupt­sächlich der Schluß des Aufsatzes in Betracht, das Verwerten einer Fabel, wodurch die Auseinandersetzung, des trockenen Tones satt, sich plötzlich auf­schwingt. Auch die Art der Polemik stimmt mit dem, was wir in dieser Hinsicht aus Hebbels Mitarbeit am Dithmarscher und Eiderstedter Boten kennen. Es ist darum wohl kein Trugschluß, wenn ich hinter dem PseudonymUorick" auch hier Hebbel vermute und in dem vorstehenden Artikel jenenpublizistischen Aufsatz" gefunden zu haben glaube, durch den Hebbelnoch ganz in der letzten Zeit" seiner Wesselburener JahreAufmerksamkeit" erregte. Es hat etwas Versöhnendes, daß er von seinem Vaterland mit einem warmen Wort der Verteidigung schied, wie sehr er sich auch freute, den engen Verhältnissen ent­fliehen zu können.

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Annst

Hans Cornelius: Elementargesetze der bildenden Kunst. Grundlagen einer prak­tischen Ästhetik, Zweite, vermehrte Auflage. Mit 245 Abbildungen im Text und 13 Tafeln. Leipzig, B. G, Teubner.

Der Grundgedanke des Verfassers würde in wenig Worten etwa folgendermaßen zu formulieren sein: Sämtliche bildenden, d. h. im Raume schaffenden Künste, wie verschiedene Ziele sie auch verfolgen und mit wie ver­schiedenen Mitteln sie arbeiten, die eine durch Zeichnung oder Auftragen von Farben auf einer Fläche darstellend, die andere die kör­perliche Gestalt von Objekten meist ohne Farbe wiedergebend, die dritte überhaupt nichtdarstellend", sondern räumliche Struk­turen, sei es zu Praktischen Zwecken, sei es ihrer unmittelbaren, nicht imitativen Form­wirkung halber erzeugend, sie alle haben doch das gemein, daß sie eine bestimmte Nnumanschauung, den Eindruck bestimmter räumlicher Verhältnisse hervorbringen wollen. Um diese Absicht zu erreichen, müssen sie ge­wisse Regeln befolgen, welche in den Psycho­logischen Gesetzen der Raumwahrnehmung be­gründet sind. Die Zahl der Regeln wird

aber dadurch eingeschränkt, daß auch der Archi­tekt und der Plastiker sich nicht begnügen können, die intendierte Raumvorstellung und also den Kunstgenuß für die allseitige, gleichsam am­bulatorische Betrachtung des Werkes zu er­möglichen, sondern daß sie die Pflicht haben, Bauwerke und Skulpturen so zu gestalten, daß von einein einzigen Punkte aus die Form voll und richtig erfaßt wird. Die Füllungen, Teilungen, Überschneidungen usw,, die uns in Gemälden und flächenhaften Ornamenten die ideellen oder wirklichen Naumverhältnisse erkennen lassen, sind daher ebensogut beim Anblick von architektonischen und plastischen Gebilden alsRaumklärungs"- oderRaum- ablesungs"-Mittel von Bedeutung. Es wäre kein Vorzug, sondern ein Fehler, wenn eine Kunstschöpfung dieser Art, von allen Rich­tungen aus gesehen, gleich gut wirken würde. Der Künstler muß sein Werk bilden mit Rück­sicht auf einen im vorhinein fixierten Stand­punkt des Beschauers oder es dürfen diesem Beschauer höchstens einige wenige, sozusagen gleichberechtigte Standpunkte angewiesen wer­den. Die wahrhaft künstlerische Impression liefert dasFernbild", bei dem man nicht nur die Aufstellung gegenüber dem Kunst­werke, sondern sogar die Blickrichtung un-