632
Maßgebliches und Unmaßgebliches
marsischen Zeitung eine Artikelserie, die sich dann noch längere Zeit hinzog; auch andere mischten sich ein und alle bestätigen, daß die von Dorick hervorgehobenen Gründe stichhaltig seien. Für Hebbels Verfasserschaft kommt hauptsächlich der Schluß des Aufsatzes in Betracht, das Verwerten einer Fabel, wodurch die Auseinandersetzung, des trockenen Tones satt, sich plötzlich aufschwingt. Auch die Art der Polemik stimmt mit dem, was wir in dieser Hinsicht aus Hebbels Mitarbeit am Dithmarscher und Eiderstedter Boten kennen. Es ist darum wohl kein Trugschluß, wenn ich hinter dem Pseudonym „Uorick" auch hier Hebbel vermute und in dem vorstehenden Artikel jenen „publizistischen Aufsatz" gefunden zu haben glaube, durch den Hebbel „noch ganz in der letzten Zeit" seiner Wesselburener Jahre „Aufmerksamkeit" erregte. Es hat etwas Versöhnendes, daß er von seinem Vaterland mit einem warmen Wort der Verteidigung schied, wie sehr er sich auch freute, den engen Verhältnissen entfliehen zu können.
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Annst
Hans Cornelius: Elementargesetze der bildenden Kunst. Grundlagen einer praktischen Ästhetik, Zweite, vermehrte Auflage. Mit 245 Abbildungen im Text und 13 Tafeln. Leipzig, B. G, Teubner.
Der Grundgedanke des Verfassers würde in wenig Worten etwa folgendermaßen zu formulieren sein: Sämtliche bildenden, d. h. im Raume schaffenden Künste, wie verschiedene Ziele sie auch verfolgen und mit wie verschiedenen Mitteln sie arbeiten, die eine durch Zeichnung oder Auftragen von Farben auf einer Fläche darstellend, die andere die körperliche Gestalt von Objekten meist ohne Farbe wiedergebend, die dritte überhaupt nicht „darstellend", sondern räumliche Strukturen, sei es zu Praktischen Zwecken, sei es ihrer unmittelbaren, nicht imitativen Formwirkung halber erzeugend, — sie alle haben doch das gemein, daß sie eine bestimmte Nnumanschauung, den Eindruck bestimmter räumlicher Verhältnisse hervorbringen wollen. Um diese Absicht zu erreichen, müssen sie gewisse Regeln befolgen, welche in den Psychologischen Gesetzen der Raumwahrnehmung begründet sind. Die Zahl der Regeln wird
aber dadurch eingeschränkt, daß auch der Architekt und der Plastiker sich nicht begnügen können, die intendierte Raumvorstellung und also den Kunstgenuß für die allseitige, gleichsam ambulatorische Betrachtung des Werkes zu ermöglichen, sondern daß sie die Pflicht haben, Bauwerke und Skulpturen so zu gestalten, daß von einein einzigen Punkte aus die Form voll und richtig erfaßt wird. Die Füllungen, Teilungen, Überschneidungen usw,, die uns in Gemälden und flächenhaften Ornamenten die ideellen oder wirklichen Naumverhältnisse erkennen lassen, sind daher ebensogut beim Anblick von architektonischen und plastischen Gebilden als „Raumklärungs"- oder „Raum- ablesungs"-Mittel von Bedeutung. Es wäre kein Vorzug, sondern ein Fehler, wenn eine Kunstschöpfung dieser Art, von allen Richtungen aus gesehen, gleich gut wirken würde. Der Künstler muß sein Werk bilden mit Rücksicht auf einen im vorhinein fixierten Standpunkt des Beschauers oder es dürfen diesem Beschauer höchstens einige wenige, sozusagen gleichberechtigte Standpunkte angewiesen werden. Die wahrhaft künstlerische Impression liefert das „Fernbild", bei dem man nicht nur die Aufstellung gegenüber dem Kunstwerke, sondern sogar die Blickrichtung un-