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Reichsspiegel :
(vom 5. bis 12. Mai)
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Reichsspiegel

(vom 6, bis 12, Mai)

Aus dem Staate Preuß en

Gewalt und Geist Verhalten der Sozialdemokraten Besitzbefestigung Das Ent- eignungsgesetz eine Politische Gefahr

Wenn eine brutale Gewalt menschlichen Einrichtungen und Gesetzen gegenüber die Oberhand gewinnen kann, so ist das ein Zeichen dafür, daß die Kraft des Geistes nicht mehr ausreicht, um jene im Zaume zu halten; bei politischen oder sozialen Auseinandersetzungen ist es auch ein Beweis, daß sich die Maße in dem Verhältnis der Menschen und sozialen Gruppen zueinander stark verschoben haben: sie vermögen nach den früher geformten Gesetzen nicht mehr harmonisch zusammenzuwirken. Die Menschen sind gewohnt, diese Wahrheit auf allen Ge­bieten der Technik anzuerkennen, und mit emsigem Fleiß arbeiten die Geschlechter seit Jahrhunderten mit wachsendem Erfolg daran, das elementare Wirken der Natur in seinen Ursachen zu erkennen. Ob es sich um die Eindämmung von Strömen oder um die Ausbalanzierung eines Motors handelt, wir ergründen die lebendige Kraft und ihren natürlichen Willen, und sobald wir glauben sie erkannt zu haben, beginnen wir den Kompromiß mit der rohen Kraft vorzu­bereiten, um sie zu bändigen und in den Dienst des menschlichen Geistes zu stellen.

Ganz anders ist unser Verhalten den Gewalten gegenüber, die aus der Tiefe der breiten Volksmassen emporsteigen. Wir glauben die Neigungen unseres Volkes durch ewige Gesetze festlegen und dann die Nationen zwingen zu können, sich diesen Gesetzen entsprechend etwa wie die Obst tragende Pflanze am Spalier zu entwickeln.

Die Verfassung unseres Staates erscheint uns dabei als etwas Ewiges, Heiliges, und die Kräfte, die gegen sie wie Wellen an steinerne Bollwerke anprallen, sind wir schnell bereit, als Wirkungen einer bösen, stets verneinenden Gewalt zu er- kennen. Damit aber verzichten wir von vornherein darauf, sie auf ihre inneren Ursachen hin zu untersuchen und begnügen uns, dasBöse" mit Gewalt zu be- bekämpfen. Noch keine Regierung und keine Partei eines Zeitalters hat sich Praktisch von solchem Vorgehen freimachen können, gleichgültig, ob sie sich konser-