Maßgebliches und Unmaßgebliches
Volkswirtschaft
Die Gasthausreform in Deutschland.
Die Klagen über die Schädigungen unseres Volkes durch das Wirtshauslebeu wollen nicht verstummen. Die einen verweisen auf die drei Milliarden, die jährlich für Alkohol ausgegeben werden und stellen darum erbauliche Betrachtungen darüber an, wieviel nützlicher dies Geld verwendet werden könnte; die andern richten ihre Blicke auf die Armen- lasten, die den Kommunen durch Alkoholmißbrauch entstehen; die dritten weisen auf den Zusammenhang zwischen Alkohol und Verbrechen, Alkohol nnd Geisteskrankheiten oder Tuberkulose hin, und die vierten beklagen vor allem die Wunden, die in moralischer Hinsicht dem Volke geschlagen werden. Im ganzen kann man Wohl sagen, daß alle Freunde des Volkes darin einig sind, daß etwas geschehen müsse. Es fragt sich nur, was?
Von unseren Landslcuten, die gegen das Kneipenwesen ankämpfen, verlangen die allermeisten eine starke Verminderung der Konzessionen durch scharfe Handhabung der „Bedürfnisfrage" oder durch gesetzliche Bestimmung, daß eine Konzession nur aus eine bestimmte Einwohnerzahl kommen dürfe.
Eine scharfe Handhabung der Bedürfnis- swge ist für den Laien ein ganz guter Gedanke; nur liegt die Sache so, daß die Verwaltungsbehörde den 8 33 der Gewerbeordnung nicht scharf, sondern gerecht handhaben soll. Run ist anderseits auch wieder der Begriff „Bedürfnis" ein so unheilbarer Krüppel, daß ihm keine Macht der Erde auf die Beine helfen kann. Ich habe noch keinen Verwnltungsbeamten kennen gelernt, der an
dem Worte „Bedürfnis" eine reine Freude gehabt hätte. Ob eine zukünftige Wirtschaft einem Bedürfnis entspricht, kann auch der Weiseste nicht voraussehen. Die Antwort, ob ein Bedürfnis vorlag oder nicht, gibt nachher meist die Rentabilität des Betriebes. Außerdem ist für etwas Besseres immer ein Bedürfnis da, leider kann aber kein Beamter und kein Kollegium boraussehen, ob ein neues Gasthaus besser oder schlechter sein wird als die bereits vorhandenen.
Eine verschärfte Handhabung der Be- dürsnisfrage wird die Willkür, die sowieso schon herrscht, weil der Begriff „Bedürfnis" jeder klaren Definition spottet, nur noch verstärken, nnd neben der Einbuße an Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung unserer Behörden, würde sie den weiteren Vorzug haben, daß sie nichts nützt. Je weniger Konzessionen erteilt werden, um so mehr erhalten die bereits erteilten den Charakter des Monopols. Je schwerer eine Konzession zu erlangen ist, desto höheren Preis erzielen die sicheren alten. Wer aber diesen hohen Preis bezahlt hat, will die Zinsen wieder herauswirtschaften und hofft, das Haus zu noch höherem Preise über kurz und lang wieder zu verkaufen. DaS gibt eine Schraube ohne Ende, und jeder Käufer muß einem Vorgänger gegenüber neue Reizmittel suchen, die Bevölkerung zum Alkoholmißbrauch zu verführen, weil er eben mehr Kapital in das Geschäft gesteckt hat. Besserung auf diesem Wege ist unmöglich.
Auf eine bestimmte Bevölkerungsziffer eine Konzession zu erteilen, würde nur dann bedeutsam sein, wenn die Bürger wie ein Regiment Soldaten wohnten und lebten.